Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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Eingabe eines Privaten von Lausanne, welcher bezüglich der 5 
Fabrication von Phosphorzündhölzchen Schutzmassregeln für die “ 
betreffenden Arbeiter von der Bundesversammlung verlangt, 8 
wurde von den eidgenössischen Räthen an das Departement des a 
Innern gewiesen und soll bei der neuen Revisionsberathung he- 
rücksichtigt werden. - 
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Die neuesten Verhandlungen über ein Concordats-Fabrikgesetz 
zwischen den Kantonen Zürich, Bern, Schwyz, Glarus, f 
Schaffhausen, St. Gallen, Solothurn, Aargau. He 
Nach dem am 12. Mai 1872 erfolgten Scheitern der letzten ge 
Bundesrevision hat sich eine grössere Anzahl von industriellen S 
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Kantonen der deutschen Schweiz bemüht, wenigstens ein Con- at 
cordats-Fabrikgesetz der deutschen Kantone zu Stande zu bringen. Yı 
Es haben darüber im November 1872 unter dem Vorsitz des dj 
Standes Glarus eingehende Verhandlungen in Glarus stattgefunden. " 
Wir glauben, das uns von der hohen Regierung des Standes 
Glarus freundlich mitgetheilte Protokoll über jene Verhandlungen 
wenigstens auszugsweise veröffentlichen zu dürfen, indem wir zu- 
nächst die Hauptvoten der betheiligten Regierungsvertreter mit- . 
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Zürich. Der Vertreter von Zürich ist ohne Instruction. Er findet die be 
zürcherischen» Fabrikverhältnisse complicirter als diejenigen in Glarus, 
Neben der Baumwollindustrie bestehen dort auch eine ausgedehnte Seiden- di 
industrie und Maschinenwerkstätten. Der Sprechende glaubt, die Fixirung ei 
der Arbeitszeit werde sich auf die Baumwollindustrie beschränken müssen. de 
Die Maschinenarbeiter haben für sich die Frage bereits gelöst, indem sie se 
ihre Arbeitszeit auf wöchentliche 64 Stunden reducirt, und bei den meisten da 
Zweigen der Seidenindustrie zeige sich zur Zeit kein Bedürfniss zu staat- Zu 
lichem KEinschreiten. sp 
Zürich besitze so ziemlich das älteste Fabrikgesetz; es enthalte in 
Betreff der Arbeitszeit der Erwachsenen keine Vorschrift; nur für Kinder ta 
sei das Maximum von 13 Stunden festgesetzt. Indessen sei thatsächlich Ze 
das Gesetz bereits durch die Praxis überholt; es werden nämlich in den A 
Baumwollspinnereien und Webereien 12—12'/, Stunden, nur von ganz ar 
wenigen Fabrikanten noch 13 Stunden gearbeitet. — Bezüglich der Re- N
	        
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