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Sul Fabrik nicht etwa allein jener Einrichtung, sondern noch andern
dasie Ursachen, wie der guten Leitung des jetzigen technischen Directors,
zuzuschreiben. ist.
schlag
‚je das
5. Löhne in der Glasfabrikation.
Bohn Die nachstehenden Angaben betreffen Löhne, welche in der
Schon Glashütte in Monthey (Kanton Wallis) gezahlt werden. Diese
Sn Glashütte beschäftigt etwa 50—60 Arbeiter. Die Bezahlung der-
ch selben ist relativ bedeutend, da ein Arbeiter monatlich bis auf
ihrend 180 Franken erwerben kann; doch fällt dabei in Betracht die
ndere, mühsame Nach tarbeit, die Nothwendigkeit langjähriger Uebung,
Oh bis es der Arbeiter zur eigentlichen Kunstfertigkeit bringen kann,
ner, die Unterbrechung der Arbeit während 2—3 Wochen, um alljähr-
selten lich die nöthigen Reparaturen vornehmen zu können. Die Glashütte
in Monthey beschäftigt sich meist mit Detailarbeiten, Gläsern, Trink-
Führ- gefässen, Lampengläsern ete., nicht aber mit der Zubereitung von
lich); Fensterglas, Spiegelglas, Champagnerflaschen ete. und leidet sehr
SD unter der Beschränkung ihres Absatzes auf die Schweiz.
an Die Angaben rühren von einem Arbeiter dieser Glashütte her
n rm und sind dem Referenten von einem zuverlässigen Berichterstatter
aus Monthey übermittelt worden. Nach diesen Notizen scheiden
nn sich die Arbeiter der Glashütte in folgende Classen:
urde 1) Glasmacher; 2) Glasschleifer; 3) Hülfsarbeiter.
Ad 1. Die Glasmacher werden bezahlt:
„des ı) nach Stückarbeit, wobei die besten Arbeiter 10 Franken täg-
ı von lich verdienen ; doch verlangt diese Arbeit langjährige Kunst-
fertigkeit;
ik in b) im Taglohn, wobei die tüchtigeren Arbeiter bis auf 8 und
uhig. 9 Fyanken verdienen können;
tern, ‘) im Monatslohn, welcher den sogen. Lehrlingen, d. h. den
nden noch weniger herangerückten Arbeitern gezahlt wird. Dieser
\ der Lohn beträgt 120—130 Franken per Monat.