Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

» eine“ ; tn 
 ütor- Güterexpedienten und Gehülfen „ 1080—3600 { 
Güterschaffner ; . „ 1320—2400 + 
Eilgutarbeiter , 4 „„ 1080—1440 
Frachtenbezüger . „ 1080—1620 + 
Camionneurs . . „ 1080—1320 7 
Bahnhof-Aufseher und Gehülfen „1680—2160+ 
Wagenwärter . . „ 1020—1860 + 
Wagenvisiteure . ; „ 1620—1680 7 
Wagencontroleure . . 1080— 1800 7 
Portiers und Abwärte . 1080—1800 + 
10 Nachtwächter $ ) T -600— 1080 
23 Vorarbeiter beim Güterverlad Fr. 3. 50 — Fr. 4. — per Tag, 
12 (üterarbeiter „ 2,80— ., 8.40. 
je nach den Dienstjahren. 
II. Fahrpersonal. 
a. Maschinenpersonal. 
Die Locomotivführer beziehen einen fixen Gehalt von Fr. 1620 
bis Fr. 2400, die Locomotivheizer einen solchen von Fr. 1020—1380. 
Im Fernern erhalten an Nebenbezügen 
die Locomotivführer: die Locomotivheizer : 
Werkstättegelder 15 Cts. per Stunde 10 Cts. per Stunde 
Wegstundengelder 6 Se dB S 
2 Im Bahnhofdienst Sn m 10 
Beim Materialtransport Fr. 2 per Tag Fr. 1. 50 per Tag 
ıd der Brennmaterialprämie 
mtzaht per ersparten Ztr. 50 Cts. 20 Cts. 
a und (== 23,25 °% vom Werth) (= 9,30 °% 0 vom Werth) 
Schmiermaterialprämie 40 % vom Werth. 
Der Durchschnittsbetrag der Nebenbezüge belief sich im Jahre 1872 
auf Fr. 1970. 65 Cts. für einen Führer, auf Fr. 1087. 80 Cts. für einen 
Heizer. Das Maximum des Einkommens im verflossenen Jahr betrug für 
einen Locomotivführer im Fahrdienst Fr. 5760, das Minimum Fr. 3370, 
für einen Rangirführer das Maximum Fr. 4230, das Minimum Fr. 2690, 
für einen Heizer das Maximum Fr. 3170, das Minimum Fr. 1885. 
b. Zugspersonal. 
Besoldungs-Regulativ für das Zugspersonal. 
1) Fixe Besoldung. 
$ 1. Die Zugführer werden hinsichtlich ihrer Besoldung in 4 Klassen 
eingetheilt:
	        
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