Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

250 — 
". 1620, schnittliche Tagesleistung der Zugführer und Conducteure sind je circa 
180 Kilometer, als solche der Bremser je circa 135 Kilometer der Dienst- 
eintheilung zu Grunde zu legen. 
8 9. Wenn einzelne Sectionen, denen ausschliesslich die Begleitung 
von Güterzügen anvertraut ist, um der geringen Fahrgeschwindigkeit der 
War letztern willen eine tägliche Durchschnittsleistung von weniger als 150 Kilo- 
meter erreichen, so ist, für diese Sectionen bei Berechnung der bezüglichen 
Fahrentschädigung eine Minimalleistung von 150 Kilometern per Fahrtag 
zu Grunde zu legen. 
Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf die Stückgüterzug- 
Conduecteure. 
8 10. Die Ausrechnung der Fahrgelder erfolgt auf Grundlage der 
en Stundenpässe durch das Büreau des Betriebs-Chefs. 
ömlich: 8 11. Die Bremser-Aspiranten erhalten eine fixe Entschädigung von 
Fr. 100 per Monat und haben keinen Anspruch auf Fahrgelder. ; 
8 12. Die Condueteur-Aspiranten beziehen bis zu ihrer Ernennung 
zu Conducteuren die Besoldung derjenigen Bremserkiasse, welcher sie zuletzt 
eührer, angehört haben, nebst dem Fahrgeld von °/, Cts. fort. 
eden im 83) Extra-Zulage. 
8 13. Diejenigen Nordostbahn-Conducteure, welche im directen Gepäck- 
dienst von der diesseitigen Bahn auf eine andere Bahn übergehen, beziehen 
eine Extra-Zulage von Fr. 10 per Monat. 
. 4) Entschädigung für Reserve-Dienst. 
abnzüge $ 14. Die sog. Reserve-Mannschaft bezieht ausser der vorschrifts- 
n 2 Cts, gemässen fixen Besoldung ($ 1—3) eine tägliche Entschädigung von Fr. 1, 
. in der Meinung, dass dabei allfällige Leistungen im Fahrdienst, wenn die 
rsirende dafür zu entrichtende Entschädigung weniger als Fr. 1 betragen sollte, 
. ausser Betracht fallen, Mehrleistungen dagegen über diesen Betrag hinaus 
ıckgüter- besonders vergütet werden. 
‚ Aende- 
in Fahr- 5) Zulage in Krankheitsfällen. 
$ 15. Zugführer, Conducteure und Bremser (incl. Conducteur- 
tionıren- Aspiranten) erhalten in Krankheitsfällen ausser ihrer fixen Besoldung vom 
ülometer 10. Tage an eine Zulage von Fr. 1 per Tag; dauert die Krankheit länger 
als 3 Monate, so sind sie der Unterstützungskasse zuzuweisen. 
‚ so be- 
ter wie 6) Allgemeine Bestimmungen. 
$ 16. Die Auszahlung der fixen Besoldung hat am Ende jeden Monats, 
ıtheilung diejenige der Fahrgelder, sowie der Entschädigung für Reserve-Dienst und 
ung der der Zulage in Krankheitsfällen auf den 10. jeden Monats für den voraus- 
Is durch- gegangenen Monat stattzufinden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.