Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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es wird ein Beamter, der mit eigener Thätigkeit den Verkehrsquellen etwas 
nachspürt und sie zu Gunsten der Post zu fördern sucht, diesen Verkehrs- 
zweig sehr zu beleben vermögen, während dieser Verkehr umgekehrt stationär 
bleibt oder sogar zurückgeht, wenn ihm keine Aufmerksamkeit geschenkt 
wird. Der Beamte mit fixer Besoldung hat nun gar kein besonderes Inter- 
esse, sich da Mehrarbeit zu machen; auch der sogenannte pflichttrene Be- 
amte besorgt allfällig, was man ihm bringt, aber er fühlt sich nicht unglück- 
licher, wenn man ihm wenig bringt. Die fixe Besoldung trägt daher dazu 
bei, den Beamten möglichst indolent zu machen. Die Betheiligung des Be- 
amten an den Einnahmen würde dagegen eine völlige Veränderung in diese 
Situation bringen. Sobald die Mehrthätigkeit auch für ihn fruchtbringender 
ist und die Mehrarbeit ihre entsprechende Compensation in Mehreinnahmen 
findet, so bringt es das Interesse des Beamten mit sich, den Vortheil des 
Geschäfts, der zugleich sein eigener ist, möglichst zu fördern. 
Wir halten dafür, dass man viel besser thäte, all’ den kleinen Ablagen 
auf dem Lande, einem Theile der Unterangestellten und selbst einem Theile 
der Postbüreaux statt fixer Besoldungen, wie sie jetzt üblich sind, ihre Ent- 
schädigungen ganz oder doch zum grössten Theile in der Form von Pro- 
visionen auf den von ihnen vermittelten Postobjecten zukommen zu lassen. 
Dessgleichen dürfte es am Platze sein, in reducirter Art Provisionen für 
die Beamten aller Büreaux einzuführen, auch für diejenigen, welche zur 
Vermehrung der Einnahmen nicht viel beitragen können, weil man sicher 
ist, damit wenigstens eine Verminderung der Ausgaben in der früher geschil- 
derten Art zu erzielen. 
Dieses gemischte Besoldungssystem hat auch noch den Vortheil; dass 
der eine Besoldungsfactor in genauem Verhältniss zu der gelieferten Arbeit 
steht. Der fixe Besoldungssatz wird sich immer nach gewissen Durchschnitts- 
verhältnissen richten müssen und sich daher den individuellen Verhältnissen 
des einzelnen Falls nie ganz anpassen lassen, während die Provision gerade 
jenem Mangel abhilft, indem sie die Summe der Einzelnleistungen berück- 
sichtigt. Die beiden Besoldungsfactoren ergänzen sich daher in passender Art. 
Die Durchführung dieses Gedankens hat finanziell gar keine Schwierig- 
keiten; denn auch eine scheinbare Mehrausgabe hat nichts Bedrohliches, 
weil sie ja nur in Proportion zu einer Mehreinnahme erfolgt. Dagegen 
wird die Durchführung im Einzelnen in gründlicher Weise erst erfolgen 
können, wenn eine gute Statistik vorliegt. Uebrigens hindert nichts, sich 
über die Grundsätze schon jetzt zu entscheiden. 
Allein wir würden für gut halten, noch einen Schritt weiter zu gehen. 
Mit Provisionen von den Bruttoeinnahmen kann man nur denjenigen Theil 
der Postbeamten bedenken, welche direct sich mit der Manipulation der 
Postobjecte beschäftigen. Es existirt eine zweite, nicht unbeträchtliche Klasse 
von Beamten, welche sich nicht in diesem Falle befinden. Es sind dies die 
Beamten der Generalpostdirection und der Kreispostdirectionen (mit Inbegriff 
der Controle). Dass es sehr nützlich wäre, auch diese Beamten in irgend
	        
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