und 395 des schweiz. Bundesblattes vom 13. Mai 1878 über das
System der Provisionen folgendermassen aus:
Wir glauben hier die hauptsächlichsten Gründe anführen zu
sollen, welche den Bundesrath bewogen haben, für die Zukunft
abzusehen von den infolge des Bundesbeschlusses vom 19. Juli
1869 zu Gunsten des Postpersonals im Besondern, unter der Be-
nennung von Provisionen und Tantiemen, bewilligten Neben-
einnahmen.
Im Princip ist die Idee, den Beamten und Angestellten der
Postverwaltung einen Antheil an den postalischen Einnahmen zu
bewilligen, eine richtige.
Man wollte damit, einiger Massen, die Beamten und Ange-
stellten am Betriebe der Verwaltung betheiligen; die bewilligte
Provision sollte eine Art Aufmunterungsprämie sein und deren
Betrag mit den Leistungen übereinstimmen. Die Postverwaltung
sollte ihrerseits in der Ausführung dieses Systems ihren Nutzen
finden, und zwar mittelst des Einflusses, welchen der durch die
Provisionen angespornte Eifer der Beamten und Angestellten auf
die Entwickelung des Verkehrs und die Steigerung der Ein-
nahmen ausüben sollte.
Die Thatsachen haben indessen den Voraussetzungen nicht
vollständig entsprochen. Erstens ist es kaum möglich, dass ein
Posteommis zu der Vermehrung des Verkehrs wesentlich bei-
tragen könne, indem er der Post Kunden zuführe, welche sich
derselben nicht aus eigenem Antrieb und ohne Anregung be-
dient hätten.
Ferner hat das Provisionssystem eine sehr complicirte monat-
liche Rechnungsstellung und daherige bedeutende Arbeiten und
Kosten veranlasst.
Mit Rücksicht auf diese beiden Punkte hat demnach die
Postverwaltung kein wirkliches Interesse an der Aufrechthaltung
der betreffenden Provisionen.
Auf der andern Seite legen die Beamten und Angestellten
selbst keinen grossen Werth auf die Fortdauer dieser Provisionen.
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