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ı und einem Massenaustritt von Züricher Gehülfen aus dem schweize-
iR. rischen Typographenbunde geführt und die Principale veranlasst
a den hat, mit den ihnen treu gebliebenen Gehülfen eine Art Princi-
inzel- palen- und Gehülfenbund zu schliessen, um den Arbeitern dieje-
rikes, nige Assecuranz, welche sie bisher durch ihre Gewerkvereine
areig- erstrebten, nunmehr durch gemeinschaftliche Leistungen zu ver-
bren- schaffen und an die Stelle einer ausgesprochenen Kampfgenossen-
rich schaft ein wirkliches Einigungsamt zu setzen. Ein solcher
‚trebt Ausgang zeigt uns die Gewerkvereine nur als Durchgangspunkt,
‘oO sie welcher die Gehülfen zu ebenbürtigen Bundesgenossen der Prin-
aglich cipale erheben und eine gerechte Abmessung von Rechten und
meh- Pflichten beider Theile herbeiführen soll. Ein ähnliches schwei-
selbst zerisches Einigungsamt besteht in der Färberei Neftenbach (Kt.
habe Zürich), deren Director selbst die Bildung einer ihm zur Seite
triker stehenden Arbeitercommission zur Förderung der gemeinsamen
| mir Interessen und zur Verhütung von Streitigkeiten veranlasst hat
ı von (S. 396—398). Da es der Zweck meines Berichtes ist, diese und
x der ähnliche in der Schweiz vorkommenden wirthschaftlichen Einrich-
n ge- tungen, sowie die mit Hülfskassen, Sparkassen, Fabrikordnungen,
auch Lehrverträgen, Arbeiter-Productivgenossenschaften etc. gemach-
he S. ten Erfahrungen nicht nur zur allgemeinen Kenntniss zu bringen,
all so sondern auch ihre Nachahmung zu erleichtern, so habe ich die
selben wichtigsten darauf bezüglichen Statuten, Verträge, Formulare,
»y auUs- Verordnungen etc. im Auszuge beigefügt.
y der Die Benutzung des Werkes ist allen. Geschäftsmännern und
velche Gelehrten durch ein ausführliches Personen- und Sachregister
us zu erleichtert.