Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

folgen als Reserve gegen etwaige Verluste zurückbehalten werden; die 
man Chefs des Hauses bestimmen allein, bis zu welcher Höhe. Der Re- 
glich) servefond trägt 5 °%, Zinsen. — Die Arbeiter, welche Gehülfen 
Leiter haben, sind verpflichtet, dieselben am Gewinn theilnehmen zu 
schloss lassen. — Schwere Klagen über einen Arbeiter schliessen ihn 
ndels- von der Gewinnbetheiligung aus. 
xnmal Der Leser möge nicht übersehen, dass in diesem Reglement 
athum von dem Satze, wonach die Gewinnbetheiligung stattfinden sollte, 
Actio- noch nicht die Rede ist. — 
Die Werkstattordnung, deren Inslebentreten gleichzeitig in 
ss, als Aussicht genommen war, setzt die Arbeitszeit auf 12 Stunden 
ätten, fest und droht in 14 Paragraphen Strafgelder, gewöhnlich im 
‚htigte Betrage von 25 oder 50 Rp., in mehreren Fällen an; so z. B. 
9 man im Falle von Versäumnissen, bei Beschädigung von Werkzeugen, 
ndung bei ungehörigem Betragen im Atelier, bei der Einführung eines 
under- Fremden in dasselbe, beim Verlassen des Ateliers oder auch des 
;e und Platzes ohne zwingenden Grund, beim Mitbringen geistiger Ge- 
„ dass tränke in das Atelier etc. etc. 
incipes Die Strafgelder sind laut Reglement von dem Betrage ab- 
eklich, zuziehen, der jedem Arbeiter als Gewinnantheil zufällt, und sollten 
önnen. nach Versicherung der betreffenden Leiter nicht ihnen, sondern 
a steht der Gesammtheit der Arbeiter zu Gute kommen. — Wenige Tage 
ı Chefs darauf gaben die Arbeiter jenes Hauses in einem Briefe ihrer 
en, sie Anerkennung für das Interesse, das die Patrone an ihrem Wohl- 
r sich ergehen nähmen, Ausdruck, weigerten sich indessen, die neue 
ng am Werkstattordnung anzunehmen. Der uns in Abschrift freundlich 
Leiter mitgetheilte ablehnende Brief der Arbeiter erweckt den Eindruck, 
zramm dass die Arbeiter an der Androhung von Strafgeldern Anstoss 
-beiter, nahmen; wenigstens lautet eine Stelle jemles Briefes folgender- 
‚ muss massen: «In allen Werkstätten unserer Fabrikation war es im 
hei der Falle von Versäumnissen bisher Sitte, dass der Patron darüber 
« Jeden den Arbeitern privatim seine Bemerkungen machte. » 
nd der « Die einzige Garantie für die gute Führung Ihrer Arbeiter, » 
sollen fahren sie fort, « ist in der Gewinnbetheiligung zu suchen; das 
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