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n: als in den Aussengemeinden, welche hier also massgebend sind.
, Die Zahl von Lehrlingen betrug nun bei den von Hrn. Lehrer
Graberg befragten Meistern höchstens 3. Bei 5 Meistern hatte
N die Zahl der Lehrlinge seit der Gründung des Geschäftes abge-
nommen, während sie nur bei zwei um je 1 gestiegen War.
Die Zahl der Lehrjahre betrug bei der grossen Mehr-
zahl der Meister 3 Jahre; bei einem Bäckermeister 2 Jahre; bei
einem Baumeister 2—3; bei einem Schlossermeister 3—4 Jahre.
Bei einem Tapezirer betrug die Lehrzeit im Jahr 1859 4 Jahre,
jetzt nur 3 Jahre.
59 Das Lehrgeld betrug bei einem Tapezirermeister 120 Fr. ;
bei einem Bäckermeister 150; bei einem Schreinermeister bis
0 200; bei einem Malermeister 150—200; bei einem Schlosser-
0 meister 300 Franken. Bei einem Schneidermeister hat es sich
30 von 200 (1861) auf 100 Franken vermindert. Bei mehreren
S Meistern ist gar kein Lehrgeld üblich. Bei den beiden Bau-
20 meistern erhalten die Lehrlinge Löhnung, Fr. 1. 30—2 per Tag.
wir, Din Wohnung der Lehrlinge ist fast in allen Fällen bei
rm den Meistern. Nicht der Fall ist diess bei den Baumeistern;
das bei einem Zimmermeister war es früher der Fall, jetzt nicht
liche: mehr. Ein Steinhauermeister schreibt, dass die Lehrlinge nur
N BCE zuweilen bei den Meistern wohnen.
Die factische Arbeitszeit liess sich aus den Antworten
Tahr- der Meister nicht immer ersehen, da die Unterbrechungen der
‚Jüsse Arbeit oft nicht in Betracht gezogen wurden, was auch ein
‚tiges. Wink für die Fragstellung bei ähnlichen Enqueten sein mag.
Die Arbeitszeit bei den Schneidern ist nicht bestimmt; sie
Lohn richtet sich nach der Nachfrage nach Arbeit, die in den. ver-
jeden schiedenen Jahreszeiten sehr verschieden ist, wie auch nach der
ichen. Dauer der Tageshelle. Dasselbe mag für mehrere andere Hand-
werke zutreffen.
> von Bei einem Schreiner betrug die Arbeitszeit 10 Stunden; bei
vor einem Schlosser und Baumeister 10?/,; bei einem Zimmermeister