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wo Arbeiter sich für das ganze Jahr dingen lassen, wird nun in Jet
der Regel auf Ende des Jahres eine Geldgratification ertheilt. abe
Die heutige Methode der Löhnung ländlicher Dienstboten besteht Au
nun darin, dass per Monat gedungen und monatliche oder vier- am
zehntägige Kündigung verabredet wird, oder dass per Woche pfe
gedungen und 14tägige oder 8Stägige Kündigung verabredet wird. im)
Der Monatslohn für männliche Landarbeiter schwankt in den Winter- Pr
monaten von 15—20, in den Sommermonaten von 20 —25-—30 Fr.
Der Lohn der weiblichen Arbeiter ist in der Regel das ganze Mi
Jahr hindurch gleich und beträgt 8—15 Fr. Der Wochenlohn thı
für männliche Dienstboten schwankt von 5—10 Fr. , für weibliche
von Fr. 2.50 — 3.50. un:
„ Die Taglohnverhältnisse des Kantons Bern sind sowohl in W:
der Lohnhöhe als auch im Löhnungsmodus so ziemlich überein- er}
stimmend mit denen im Kanton Zürich. Bei landwirthschaftlichen pe}
Accordarbeiten muss der Arbeiter in der Regel sein eigenes Ve
Geschirr besitzen. Für die am häufigsten vorkommende ländliche Na
Accordarbeit, für d@&s Mähen der Wiesen, bezahlte man früher leu
ö Fr. per Juchart, jetzt 7—9 und 10 Fr. je nach dem Stande sol
des Futters. Es ist vielfach gebräuchlich, dass in der Löhnung die
noch ein Trunk, 1—2 Mass Wein mit oder ohne Brod, mit ge
einbedungen wird. Ei
Anlangend die Löhne in den vorzugsweise Viehzucht trei-
benden Urkantonen, so haben wir aus dem Kanton Uri durch Ar
Herrn Muheim in Altorf folgende Auskunft erhalten: die
«Ein Senn erhielt als Sommerlohn (sie werden gewöhnlich als
bloss während des Sommers [4—5 Monate] angestellt, weil man sie
im Winter die Milch zu verkaufen pflegt oder die Bauern selbst un
sennen) vor 20 Jahren in der Regel 3 Doublonen = 67 Fr. 75 Ct., Mi
jetzt erhält er bis 200 Fr. mit Kost. Ein Knecht erhielt vor de
20 Jahren 10 Kronenthaler Halbjahrlohn = 57 Fr. 50 Ct., jetzt
erhält er 100 bis 150 Fr. bei den Bauern, während in den Hotels lie
bis zu 200 Fr. Halbjahrlohn gezahlt wird. Eine Magd erhielt Mi
viele Jahre lang per Jahr 2 Doublonen = 50 Fr. auch 70 Fr.;