Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

Da = 
pflanzungen kunstgerecht, nach dortigem Brauch, zur Zufrieden- 
Keit des Eigenthümers zu bearbeiten und zu pflegen (dabei ist N 
alle nothwendige Arbeit, also auch das Einlegen oder Gruben ee 
gemeint). Der Rebmann hat ferner auf seine Kosten Schaub die 
und Band zu liefern, sowie mit Mist zu düngen. Er besorgt S 
auch die Anschaffung der Stecken, welch’ letztere ihm jedoch iS 
vergütet werden. Als Lohn seiner Arbeit bezieht er alljährlich Mi 
die Hälfte des Ertrages und das Kloster Magdenau, als Eigen- Seh 
thümer der Rebberge, ist verpflichtet, seinen Antheil Wein, das. Do 
gute Gewächs auf die hohe, das geringe Gewächs auf die niedere de 
Weinfelder Rechnung (die alljährlich vom Gemeinderath fest- Do 
gestellt wird und ungefähr den Durchschnittspreis der ergangenen Sa 
Käufe repräsentirt) zu übernehmen. Dauer des Vertrages ver- Es 
schieden, 4—6-—10 Jahre m 
Bis jetzt waren diese Lehenstheile noch so ziemlich begehrt, A 
indessen dürfte die Nachfrage in Zukunft etwas lauer werden, bo 
da sich der Ertrag in Folge zu wenig Düngung eher mindert 
als mehrt. Es sind nämlich meistens Leute, welche keinen grossen 
Viehstand besitzen, folglich den wenigen Dünger auf ihren eigenen 
Liegenschafttn verwenden und somit die Lehensreben meistens . 
vergessen, da keine Vorschrift besteht, wie viel jeder jährlich zu IE 
liefern habe.» 5 
Endlich berichtet uns Herr Lehrer Brunner vom Strickhof, 
welcher mehrere Jahre lang Verwalter eines grossen Gutes im AS 
Canton Wallis war, dass dort noch vielfach ganz eigenthümliche E 
patriarchalische Arbeitsverhältnisse und Gebräuche bestehen, Fr 
welche von denen der übrigen Schweiz ganz wesentlich abweichen, / 
aber doch auch heutzutage noch grossentheils ihre volle Berech- 
tigung haben. Zur Zeit der Mais- Ernte pflegt Abends nach Al 
Feierabend in den Dorfschaften eine Familie der andern oft halbe | 
Nächte hindurch der Reihe nach zu helfen, um die Maiskolben N 
von den Blättern zu befreien und sie zum Aufhängen herzu- 
richten, ohne dafür mehr zu verlangen als einen kleinen Imbiss A 
und ein Glas Wein. Es beruht diese Dienstleistung vollständig _ 
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