Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

167 
I he Hr. Wegmann bemerkt, dass die Gehalte der Commis in 
Deuts seinem Hause geringer als in manchen andern Geschäften seien. 
ealcht. Im Bankgeschäft pflegen durchschnittlich gezahlt zu werden : 
 in- an die gewöhnlichen Commis Fr. 1200 
one Correspondenten ,, 1500 
6. den Buchführer „ 2000 
 Kıhren Kassirer 3000 
 Yanzen Procuristen „253500 
Toy Die gewöhnliche Lehrzeit der Lehrlinge ist in Zürich 3 Jahre, 
 hrlich in Basel häufig 4 Jahre. Die Lehrlinge bekommen in den meisten 
N LEHB- Geschäften nichts und geben nichts, haben aber auch nur noch 
Nr den selten Kost und Logis im Hause des Principals, in Bankgeschäften 
 Aystal- wdöhl nie. Man pflegt den Lehrlingen meist kleinere Neujahrs- 
we geschenke zu geben, im ersten Jahre von 20—40 Fr., im zweiten 
AMT von 50—80 und im dritten von 80—100 Fr. Ferner erhalten 
die Lehrlinge in manchen Geschäften nach 1'/, jährlicher- Lehr- 
zeit zuerst ein halb Jahr lang monatlich 10 Fr. Taschengeld 
BL und dann im 3. Lehrjahr monatlich 20 Fr. zur Aufmunterung 
ES ihrer Thätigkeit. 
PO Die Arbeitszeit ist in den Waarengeschäften und Bank- 
ER geschäften von 7—12 Uhr und von 2—8 Uhr, oft auch bis 
M Sr 81!/, Uhr und noch länger bei Geschäftsüberhäufung, häufig findet 
ji u auch noch Sonntagsarbeit statt. 
NroCiO In Züricher Detailgeschäften und Modewaarenlager werden 
an Commis Salaire von 1200 Fr. gezahlt, welche für gewandte 
Verkäufer auf 3000 und mehr Franken steigen können. 
970 Man versichert uns, dass die Salaire von Commis in Frank- 
9 reich noch niedriger als in Zürich seien. Ein Commis erhalte in 
Lyon und Paris im ersten Jahre häufig nur 600 Fr. und erst 
r. 1800 später 1200 Fr., wenn er sich als sehr brauchbar erweise, weil 
Fr. SEO der Andrang von Commis, welche in Paris und Lyon die fran- 
* 400 zösische Sprache und das französische Geschäftsleben lernen wollen, 
sehr 2T0SS sel. 
U. 5—6 Die Salaire in den kaufmännischen Gewerben waren nament- 
> 
-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.