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Volkes mit zu berücksichtigen. Die Beamtengehalte sind in der
Schweiz im Allgemeinen niedriger als in andern Ländern,
Das eidgenössische Büdget für das Jahr 1871 zeigt uns
noch als den höchsten Gehalt des Präsidenten der Republik
10,000 Franken, während für jeden Bundesrath 8500 Fr. ange-
setzt sind. ‚Der Präsident des eidgenössischen Schulrathes, dem
das eidgenössische Polytechnikum mit in erster Linie seine gegen-
wärtige Blüthe zu verdanken hat, erhielt für diese Leistungen
bis jetzt nur 6000 Fr. jährlich. — Die Gehalte in den Büreaux
der Bundeskanzlei und in allen Zweigen der öffentlichen Verwal-
tung waren selbstverständlich viel niedriger normirt, wovon die
von dem Referenten bereits mitgetheilten Gehaltsverhältnisse
der Post- und Telegraphenbeamten Zeugniss ablegen. Erst in
neuester Zeit hat man eine Erhöhung aller Beamtengehalte für
unbedingt nöthig erachtet, und die schweizerische Bundesver-
sammlung hat im Juli 1873 die vom Bundesrath verlangten
Credite bewilligt, wonach sich die Besoldungserhöhungen bei den
meisten Angestellten künftig auf durchschnittlich etwa 30 Pro-
cent belaufen werden.
In den einzelnen Kantonen sieht man sich ebenfalls zu Ge-
haltserhöhungen genöthigt. Wie bescheiden dieselben indessen
hie und da. noch sind, wird am besten durch das neueste von
der Landsgemeinde vom 12. Mai 1873 angenommene Besol-
dungsgesetz des Kantons Glarus illustrirt. Dort erhielt nach
den Staatsrechnungen für 1872 der Regierungspräsident bisher
700 Fr., der Landseckelmeister 700 Fr. Im neuesten Besol-
dungsgesetz heisst es nach den Abänderungen nunmehr unter A:
Der Altlandammann bezieht aus dem Landesseckel einen
Jahrgehalt von 1200 Franken, der Landseckelmeister bezieht
einen fixen Gehalt von 1200 Fr., der Zeughausdirector 800 Fr.,
der Milizinspeetor 400 Fr., der Kantonskriegscommissär 500 Fr.
Der Verwalter des evangelischen Reservefonds bezieht aus diesem
Fond einen Jahrgehalt von 50 Fr. Jeder Schulinspector bezieht
mit Inbegriff der schriftlichen Arbeiten für jeden auf Schul-
a;