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Jahr. Behörde. Jahresbesoldung. Bemerkungen.
1859 Primar-undReal- fr. 520 —700 n.W. fix.
Schullehrer Nebst oben bezeichneten Auf-
besserungen und Alterszulagen
von fr. 100—300,
ngs- 1872 » fr. 1200 n.W.
; Nebst oblger Aufbesserung.
1859 Secundarlehrer fr.1200 n.W. mindestens. laut Gesetz von 1859.
{ Nebst freier Wohnung, 2/4 Juch.
‚900 Pilanzland, Schulgeld u, Alters-
zulage von fr, 100 — 400,
fr. 1800 n. W. laut Gesetz von 1872,
pSeiz Nebst Wohnung etc. wie oben
u. Alterszulage vom 6. Dienst-
jahr an im Betrage von fr. 100
bis 400,
20. Lohnverhältnisse der Dienstboten.
Die Verbesserung der socialen Zustände der ärmeren Classen
On und die ihnen gewährte Möglichkeit, Ersparnisse zu machen, sowie
die grössere Werthschätzung der Arbeit lässt sich endlich statistisch
tz. auch an den Lohnverhältnissen und an der bessern Lage der Dienst-
boten nachweisen, welche bei vollständiger Kost und W ohnung
HZ. unter der Vertheurung der Lebensmittel nicht zu leiden haben
tz. . . :
und namentlich überall da, wo ihnen Kleider und Schuhwerk
N theilweise mit als Neujahrsgeschenke gewährt werden, weit mehr
C
00, als früher zurücklegen können. Gleichzeitig ist auch die Behand-
nr lung der Dienstboten eine weit bessere und würdigere geworden ;
re- denn die Beweglichkeit des modernen Erwerbslebens, die grössere
7 Nachfrage nach Arbeitskräften für hätısliche Dienste, für die
Fabrik- und Hausindustrie gestattet guten Dienstboten, leicht zu
wechseln und sich Herrschaften auszusuchen, bei denen sie sich
wohl befinden und von Jahr zu Jahr vorwärts kommen. — Die
Dienstboten brauchen sich nicht mehr auf Jahre oder Halbjahre,
7 sondern gewöhnlich nur auf Monate, hie und da sogar nur noch
3S, . . zn . . a .
auf Wochen zu binden, sie können sich viel selbständiger als
1er sonst ihre freien Sonntage ausbitten und manche Leser dieses
In
ür Berichtes werden sich vielleicht in der Lage von Herrschaften
D. befinden oder Herrschaften kennen, welche Theater-, Jahrmarkts-
1879