Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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V. Hülfskaffen und Maßregeln zur Yerfiherung 
o der Arbeiter, 
Fr. Die Kassen- und Versicherungs-Verhältnisse hängen mit der 
A Fr. Lohnfrage auf’s engste zusammen. Der Lohn soll nicht bloss 
) Fr. die materielle Existenz des Arbeiters und die Erhaltung seiner 
ale Kräfte in der Gegenwart sichern, sondern auch eine gewisse 
Vorsorge für die Zukunft mit ermöglichen und daher eine Asse- 
curanz gegen Mangel in Folge von Krankheit oder Abnutzung 
70. der Kräfte mit enthalten. Jeder Geschäftsmann berechnet am 
200. Jahresschlusse die Abnutzung von Häusern, Schiffen, Maschinen, 
150 Werkzeugen und anderem todten Inventar und setzt dafür 
200. gewisse Procente aus, die nicht dem Jahresgewinn, sondern einem 
dere Reservefond. zu Gute kommen. Wie viel mehr sollte er an die 
lebendigen Gehülfen seiner Arbeit, an die Abnutzung ihrer 
Kräfte und an die Wechselfälle ihres Geschickes denken und 
ebenfalls regelmässige Abschreibungen vom Geschäftsertrage in 
ihrem Interesse vornehmen! 
Diese ebenso gerechte wie wirthschaftlich ‚nützliche Idee 
des sog. Assecuranzlohnes, welche Cobden schon vor mehr 
als 10 Jahren als ein Hauptmittel zur Lösung der socialen Frage 
empfohlen hat, ist auch in der industriellen Praxis der Schweiz 
schon mehrfach verwirklicht worden. 
ank. In einer Versammlung der Züricher statistisch volkswirth- 
nk, schaftlichen Gesellschaft v. December 1871 wurde der Assecuranz- 
lohn in der Schweiz zum ersten Mal öffentlich als allgemeiner 
Grundsatz für jede gesunde Industrieverwaltung von einem Gross- 
industriellen, Herrn J. J. Bourcart, empfohlen. Herr Bourcart,
	        
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