Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

Unterstützungen. 
SG 
Die Unterstützungs-Kasse gewährt den Mitgliedern von dem Zeitpunkt 
an, an welchem die Dienstbesoldung aufhört, eine Unterstützung in allen 
Fällen von Erwerbsunfähigkeit und zwar erhalten: 
1. Mitglieder, welche durch einen im Dienste erlittenen Unfall er- 
werbsunfähig werden: 
a) bei gänzlicher Erwerbsunfähigkeit: 
während der Dauer der ersten 3 Monate 75 Procente der Summe, 
für welche zuletzt die Einlage geleistet worden und für die folgende 
Zeit, also auch lebenslänglich, den nach Massgabe der Dienstjahre 
des Betreffenden auf Grund folgender Scala zu bemessenden Betrag, 
nämlich: 
vom angetretenen 1. bis vollendeten 5. Dienstjahr 40°, 
nn 5 Ga 7 10. n 459%, 
5 % 11 # 15. % 50% 
# 16% ” 20. % 60% 
; % 21. ® 25. #5 70% 
9 ” 26. und darüber 75% 
Maximalunterstützung: 34 von Fr. 3000 = Fr. 2250; 
b) bei theilweiser Erwerbsunfähigkeit, die den Betreffenden nur an 
der bisherigen Beschäftigung, nicht aber an jeder Art des Erwerbs 
verhindert: eine jährliche Unterstützung je nach Umständen, die 
jedoch höchstens drei Viertheile der für den Fall gänzlicher 
Erwerbsunfähigkeit vorgesehenen Unterstützung betragen darf; 
2. Mitglieder, welche durch Krankheit, durch unverschuldete, mit 
dem. Dienste nicht zusammenhängende Unfälle oder durch vorgerücktes 
Alter erwerbsunfähig werden: 
a) bei gänzlicher Erwerbsunfähigkeit: 
während der ersten 3 Monate 75 Procente der Summe, für welche 
zuletzt die Einlage geleistet worden, und für die folgende Zeit, also 
auch lebenslänglich, den nach Massgabe der Dienstjahre des Betref- 
fenden auf Grund folgender Scala zu bemessenden Betrag, nämlich 
vom angetretenen 1. bis vollendeten 5. Dienstjahr 25% 
+ ® Ga 5 19. A 0 
. % 1%, ö 15. 35% 
29 ” 16. ” ”„ 20. ” 45% 
% „ 21 © je 25. N 55% 
5 ”„ 26. und darüber 60% 
Maximalunterstützung: 3, von Fr. 3000 = Fr. 1800; 
b) bei theilweiser Erwerbsunfähigkeit: 
eine jährliche Unterstützung je nach Umständen, die jedoch höch- 
stens drei Viertheile der für den Fall gänzlicher Erwerbsunfähigkeit 
vorgesehenen Unterstützung betragen darf. 
180
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.