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8 7.
ıkt Die Unterstützungs-Kasse gewährt ferner eine Unterstützung der
len Wittwe und den Waisen eines Mitgliedes und zwar:
1. wenn der Tod des Betreffenden durch einen im Dienste erlittenen
er- Unfall herbeigeführt worden ist:
a) der Wittwe bis zu ihrer Wiederverehelichung oder ihrem Tod */;
oder 40 Procente desjenigen Unterstützungsbeitrages, welchen der
NE; Verstorbene nach der im 8 6, 1. a. enthaltenen Scala erhalten hätte,
ıde wenn er gänzlich erwerbsunfähig geworden wäre,
Se b) denjenigen ehelichen Kindern, die noch nicht das 17. Altersjahr
8» zurückgelegt haben, zusammen ebenfalls 2/. oder 40 Procente des-
selben Betrages ;
9. wenn der Tod des Betreffenden nicht durch einen im Dienste
erlittenen Unfall herbeigeführt worden ist:
a) der Wittwe bis zu ihrer etwaigen Wiederverehelichung oder ihrem
Tod ?/, oder 40 Procente desjenigen Unterstützungsbeitrages, wel-
chen der Verstorbene nach der im $ 6, 2. a, enthaltenen Scala
erhalten hätte, wenn er durch Krankheit oder vorgerücktes Alter
Sn gänzlich erwerbsunfähig geworden wäre,
bs b) denjenigen ehelichen Kindern, welche noch nicht das 17. Altersjahr
lie zurückgelegt haben, zusammen ebenfalls ?/, oder 40 Procente des-
er selben Betrages;
3. wenn der Betreffende während des Genusses seiner Unterstützungs-
nik berechtigung abstirbt:
tes a) der Wittwe bis zu ihrer Wiederverehelichung oder ihrem Tode %/;
oder 40 Procente der Summe, welche der Verstorbene als Unter-
stützung bezogen hat,
;he b) denjenigen ehelichen Kindern, welche das 17. Altersjahr noch nicht
Iso zurückgelegt haben, zusammen ebenfalls ?/; oder 40 Procente des
ef- oben bezeichneten Unterstützungsbetrages.
in Verwaltung.
8 16.
Sämmtliche Geschäfte der Unterstützungs-Kasse sind durch eine unter
Aufsicht der Direetion stehende Commission zu besorgen, für welche fol-
gende Bestimmungen gelten.
S 17.
Diese Commission besteht aus 8 Mitgliedern; unter diesen sind Mit-
glieder von Amts wegen:
;h- a) ein Mitglied der Direction der Gesellschaft, welches die Behörde
eit aus ihrer Mitte hiefür bezeichnet, dieses Mitglied führt den Vorsitz
in der Commission;
b) der Betriebs-Chef
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