zur Unterstützung in Einzelnfällen der verschiedensten Art hat‘ die Firma
durch ausschliesslich eigene Zuschüsse aus den Jahreserträgnissen einen
besonderen Unterstützungsfond gebildet, welcher nur zu gedachten Zwecken
verwendet werden soll.“
5) Die Maschinen-Werkstätte und Eisengiesserei St. Georgen 2b
bei St. Gallen hat drei verschiedene Massregeln zur Versiche- ©
rung der Arbeiter durchgeführt. Die Chefs schreiben uns darüber Al
im Februar 1873:
a) Lebensversicherung. Bı
Gegenwärtig haben + 92 Köpfe; laut Collectiv-Policen, jeden für -
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Fr. 300 versichert.
Die Durchschnittsprämie macht Fr. 11. 40 per Jahr nnd per Kopf. v
Hieran zahlt Jeder Fr. 5. 50 jährlich, während die Vergütung von 5, 90
jährlich vom uns übernommen wird, au
Im Herbste 1862 hat diese Versicherung mit etwa 70 Theilnehmern ne
begonnen, und seither schon mehreren Familien den harten, durch das Al
Absterben des Hauptes verursachten, Schlag lindern können. di
b) Kranken- und Invaliden-Kasse.
Die Unterstützung beträgt Fr. 1. 25 per Tag in Krankheits- *
und Verletzungsfällen und Fr. 5 per Woche in den Fällen, wo N
Alter oder Gebrechen Arbeitsunfähigkeit für jede Arbeit und Ü
jeden Beruf unbedingt zur Folge haben. 9
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Wir haben dabei sowohl für die Auszahlung der Unter- nn
stützungen, als auch für die Festhaltung der kleinen Auflage €
von 15 Centimes per Woche unsere Garantie übernommen,
letzere in dem Sinne, dass die Auflage nicht überstiegen werden ı
darf.
Diese Kassen werden durch die Arbeiter selbst besorgt und
nur aus dem Grunde, um dem Gegenstande ganz den Charakter
der »Selbstständigkeit« bleibend zu erhalten.
Der Beitritt zu besagtem Verbande ist obligatorisch.
ce) Besondere Unterstützung. .
„Wir unterhalten noch einen besonderen Unterstützungsfond, den wir
verwenden:
a) für Vergütung der Löhne an Verletzte während der Zeit ihrer
Untauglichkeit zur Arbeit (abzüglich der Fr, 1. 25 per Tag,
welche aus der Krankenkasse fliessen);
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