Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

199 
133 mehrere Gemeinden oder einen Bezirk, 73 einen ganzen 
Kanton, 8 das ganze Land, 85 eine Fabrik, 9 eine Eisenbahn. 
Unter diesen Hülfsgesellschaften befindet sich eine ziemlich 
grosse Anzahl, wo die Mitgliedschaft obligatorisch ist; allein 
diese Verpflichtung beruht nur in seltenen Fällen auf einem 
gesetzlichen Zwange des Staats, sie ist entweder von einer öffent- 
lichen Behörde, von einer Eisenbahnverwaltung, von einem Fabrik- 
besitzer, von Handwerksmeistern und Dienstherrschaften oder 
von einem andern Verein für seine Mitglieder (Handwerker- und 
Arbeiter- Vereine, Freimaurer u. s. w.) vorgeschrieben. Immerhin 
überwiegt die Zahl der Vereine mit ganz freiwilliger Mitglied- 
schaft bedeutend. Es zeigt sich dabei eine grosse Verschieden- 
heit in den romanischen und deutschen Landestheilen der Schweiz, 
so dass eine gesonderte Aufzählung nicht uninteressant ist. 
In der romanischen Schweiz sind 
4 (4,,°/) Vereine obligatorisch und 89 (95,,°/) freiwillig, 
in der deutschen Schweiz dagegen 
221 (42,,°/%) obligatorisch und 294 (57,,°%) freiwillig, 
im Ganzen 
225 (37°%) obligatorisch und 383 (63° ,) freiwillig. 
Die Zwecke der schweizerischen Hülfsgesellschaften sind 
meistens nicht einseitig, sondern combinirt, wobei die Combina- 
tion von Krankheit mit Beerdigung (Tod) die grösste Häufigkeit 
zeigt. Es versichern 131 Vereine Krankheit, 308 Krankheit und 
Tod, 11 Krankheit und Gebrechlichkeit, 39 Krankheit, Gebrech- 
lichkeit und Tod, 15 Tod, 16 Alter oder Gebrechlichkeit, 22 
Alter, Wittwen und Waisen, 39 Wittwen und Waisen, 12 Krank- 
heit, Gebrechlichkeit, Wittwen und Waisen, 15 Vereine dienen 
zugleich andern Zwecken. 
Das Werk von Kinkelin enthält specielle Angaben über 402 
Krankenunterstützungsvereine der Schweiz mit 63,608 Mitglie- 
dern. Die Anzahl der im Jahr 1865 erkrankten Mitglieder be- 
trug 27,269. Die Zahl der Krankheitstage 419,191. Die Zahl 
der Begräbnisse war im Ganzen 969. Wittwen und Waiseu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.