Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

— 195 — 
der Erscheinung socialen Sinnes und Strebens an sich war, so stellt 
ein, sie sich doch insofern als ungenügend dar, weil alle diese Verei- 
ren nigungen und Anstalten entweder bloss localer Natur, oder doch 
lass nur gewissen Gewerbs- und Berufsklassen zugänglich waren. 
den So blieb einerseits ein grosser Theil des Volks von dieser wohl- 
der thätigen Einrichtung ausgeschlossen und war anderseits der Mit- 
des genuss an einen bestimmten Aufenthaltsort in der Weise ver- 
Um knüpft, dass ein Wechsel des Domicils auch den Verlust des 
von Genussrechts nach sich zog. Der Gedanke, diese Beschränkungen 
tere abzustreifen und durch. Gründung einer allgemeinen Kranken- 
ich- kasse für den ganzen Kanton und für alle Stände das Werk 
der der gegenseitigen freiwilligen Unterstützung zu fördern, musste 
lich daher in einer Zeit, wo der Wohnsitzwechsel so häufig, aller- 
Loise dings nahe liegen. Einige Männer in der Stadt Bern und zwar, 
chst wir betonen es, Männer von anspruchsloser, socialer Stellung, 
lche nahmen zuerst die Verwirklichung dieses Gedankens an die Hand 
SON- und beriethen in einer Reihe von zwanglosen Besprechungen die 
den. Ausführung. Unter Zuziehung und Beihülfe des Herrn Dr. 
Stössel, der bereits bei Gründung der allgemeinen Krankenkasse 
der Stadt Bern das gleiche Ziel erstrebt hatte, aber mit dieser 
Bestrebung nicht durchgedrungen war, wurde ein Statutenentwurf 
Ver- berathen und festgestellt. Die Betheiligung an den Besprechungen 
kan- war nach und nach zahlreicher geworden, Beweis von dem Vor- 
‚eren handensein eines wirklichen Bedürfnisses, das Abhülfe suchte. 
indes Nachdem ein Comit6 unter den Auspicien des erwähnten Herrn 
chen Dr. Stössel die Statuten ausgearbeitet hatte, wurden dieselben 
Anno am 12. December 1869 von einer zahlreichen Versammlung in 
ften, Bern, zusammenberufen durch die öffentlichen Blätter, endgültig 
Mit- berathen und angenommen und am 5. Januar 1870 erfolgte die 
von regierungsräthliche Sanction. Sofort constituirte sich die Section 
ihren Bern Stadt als erste Section der kantonalen Krankenkassse; rasch 
. und folgten die Sectionen Wabern, Thun, Steffisburg und Muri. Als 
7608 diese fünf Sectionen ihren Beitritt erklärt hatten, wurde die erste 
diese Abgeordnetenversammlung einberufen auf Sonntag den 27. März 
A
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.