Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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1870.« In dieser Versammlung waren 44 Abgeordnete anwesend, 
welche ein Centralcomite bestellten und sehr bald neue Sectionen 
heranzogen. Am Jahresschlusse 1870 zählte man bereits 20 Sec- 
tionen mit 1956 Mitgliedern. Ende 1872: 53 Sectionen mit 
4806 Mitgliedern, wovon 3731 männliche und 1075 weibliche 
sind. Die Gesammteinnahmen betrugen 1872 an Monatsbeiträgen, 
Einschreibegebühren, Geschenken, Zinsen und Bussen: 37,591 Fr. 
53 Ct. und die Gesammtausgaben an Kranken-Unterstützungen, 
Beerdigungsbeiträgen und Verwaltungskosten: 33,769 Fr. 57 Ct., 
so dass sich Mehreinnahmen von 3,821 Fr. 96 Ct. ergaben. Die 
Zahl der Kranken, welche 1872 Unterstützungen genossen, be- 
trug .1015, wovon 794 Männer und 221 Frauen. Im Mai 1873 
hatte sich die Zahl der Sectionen der kantonalen bernischen 
Krankenkasse bereits auf 62 gehoben. 
2. Ein ähnlich segensreich wirkendes, über grössere Kreise 
eines ganzen Kantons sich ausbreitendes Unternehmen ist die 
Alterskasse für Fabrikarbeiter in Glarus. Diese Kasse gibt 
laut ihrer ersten Statuten vom März 1855 ihren Mitgliedern 
von einem gewissen Alter an eine jährliche Pension. »Dieses 
Alter ist für die Männer auf das 55. Jahr, bei den Weibern 
auf das 50. angesetzt, wenn bis dorthin wenigstens 10 Jahres- 
beiträge gezahlt worden waren. Mitglied kann jeder Angehörige 
eines industriellen Etablissements des Kantons sein. Arbeiter 
in Fabriken, deren Chefs sich verpflichten, alle ihre Arbeiter 
obligatorisch theilnehmen zu lassen, zahlen einen jährlichen Bei- 
trag von Fr. 3.25 (erste Klasse), die übrigen Mitglieder bezahlen 
jährlich Fr. 4.55 (zweite Klasse). Man kann sich:auch für zwei 
Pensionen versichern, für die zweite aber nur in der 2. Klasse. 
Von 1865 an bis 1875 steigt die Vertheilung der Pensionen 
von 50%, der Zinsen des Capitals bis zu 100°/, derselben, von 
1876 bis 1890 werden die jährlichen Zinsen vollständig und 
noch bis 75%, der regelmässigen Einlagen der Mitglieder ver- 
theilt. Die übrigen Gelder werden alle zum Stammcapital ge- 
schlagen. Die Vertheilung der Pensionen an die einzelnen Be- 
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