Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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bei der Hand zu sein und die Entwicklung des ganzen schwei- 
zerischen Kassenwesens sorgfältig zu überwachen. Herr Prof. 
Kinkelin in Basel hatte sich schon in seinem im Jahr 1868 ver- Rot 
öffentlichten Bericht dazu bereit erklärt; allein das Publikum den 
muss immer von Neuem darauf aufmerksam gemacht werden Jal 
und es würde sich hier für die schweizerische statistische und für Sit; 
die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft ein Feld fruchtbarer Sta 
gemeinschaftlicher Thätigkeit eröffnen. 
Seit 1865 hat sich auf dem Gebiet des Unterstützungs- ver 
kassenwesens in der Schweiz wieder überaus viel Neues ereig- hei 
net, aber viele im Jahr 1868 ausgesprochenen Warnungen sind nie 
unbenutzt verhallt oder nicht weit genug gedrungen, weil sie da 
nicht oft und planmässig wiederholt worden sind. Vielen neu- 
begründeten Vereinen fehlt es an der richtigen mathematischen bie 
Basis, an sachgemässer Leitung und Controle, an der Verbindung 
der Hülfskassen untereinander zum Zweck gegenseitiger Vereins- ver 
versicherung und an der Durchführung des Grundsatzes, die 
geleisteten Beiträge möglichst individuell zu halten und sie des 
für den einzelnen Arbeiter unverlierbar zu machen. Jeden- dar 
falls bedarf es einer fortgesetzten Beobachtung und Prüfung und Vo 
Verbreitung der in Betreff der Arbeiter-Unterstützungskassen be: 
alljährlich gemachten. guten und schlimmen Erfahrungen ; denn rer 
das Versicherungswesen ist zwar an sich eine sehr schöne Sache, ve 
es kann aber wie andere gute Dinge auch recht übel wirken Ar 
und zur Faulheit und .zum Betrug anleiten und der Production 
in manchen Fällen mehr schaden als nützen, so dass man mit 
der allgemeinen Empfehlung dieser oder jener Versicherungsart 
und mit der Anordnung des Zwanges höchst vorsichtig sein 
muss, da viele gesunde und gewissenhafte Arbeiter sonst nur 
für faule und gewissenlose Individuen besteuert werden. RO 
Es ist schwer, immer die ziffermässigen Beweise für die - 
Nachtheile oder den Missbrauch von Hülfskassen beizubringen. 
In einem Falle ist es dem Referenten gelungen, worüber er am 
Schlusse dieses Abschnittes berichten will.
	        
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