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Der Arbeiter muss vor Allem zu dem moralischen Bewusstsein
emporgehoben werden, dass er sich selbst versichern
muss. Wenn man’ aber dem Arbeiter diese freie Wahl ab-
schneidet , .wenn man von Seiten des Staates vorschreibt, dem
Arbeiter gewisse Lohnabzüge für einen bestimmten Zweck zu
machen und zugleich für executivische Beitreibung dieser Lohn-
theile zu Gunsten gewisser Kassen Sorge trägt, so beraubt man
den Arbeiter ganz der köstlichen moralischen Wohlthat des
Sparens. Das Sparen und Entbehren in der Gegenwart, um sich
dadurch edlere Genüsse zu verschaffen oder um für die Seinen
zu sorgen, ist eine sittliche That. Wenn der Staat einen jungen
Arbeiter, der mit seinen Ersparnissen gern arme Aeltern und
Geschwister unterstützen möchte, zu Beiträgen an Altersrenten-
kassen zwingt, so begeht er ein moralisches und materielles
Unrecht an Kindern und Aeltern. Etwas Anderes ist es, wenn
sich der Arbeiter freiwillig entschliesst, dieser oder jener Kasse
beizutreten; dann werden auch seine Leistungen um so reich-
licher und seine Opfer um so freudiger sein, während ihn jeder
Zwang der Behörden mit Unwillen erfüllen muss. Der Staat
trägt durch zwangsweise eingeführte Kassen nur dazu bei, die
Arbeiter in den gefährlichen Wahn einzuwiegen, dass es die Be-
hörden oder die Fabrikanten seien, welche für die Zukunft der
Arbeiter sorgen müssten, was leider nur zu häufig dazu führt,
dass die Arbeiter mit dem ihnen übrig gelassenen Lohne in den
Tag hinein wirthschaften und aus der Hand in den Mund leben.
Der gesetzliche Zwang von Seiten des Staats ist auch schon
deshalb entbehrlich, weil an vielen Orten, wo Freiheit herrscht,
die Arbeiter unter sich einen viel wirksameren moralischen
Zwang auf ihre Kameraden ausüben, oder weil hier und da der
Fabrikant durch Privatvertrag seine Arbeiter anhält, den in
seiner Fabrik bestehenden Kranken- oder Hülfskassen beizutreten,
In den beiden letzten Fällen bleibt doch dem Arbeiter die freie
Wahl, welche ihm bei der Einmischung des Staats in das Kassen-
wesen versagt ist.
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