Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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dass zu lassen. Das Ganze überwacht in Frankreich und Belgien 
reien eine staatliche Aufsichtscommission, in England ein General- 
arde, secretär (general registrar). Diese Massnahmen scheinen von 
auch bedeutendem Erfolg begleitet gewesen zu sein. Nicht nur be- 
alche gaben sich viele schon bestehende Vereine in den Regierungs- 
nig- schutz, sondern eine grosse Anzahl neuer Gesellschaften bildete 
gen- sich. Ob aber dies gerade der Mitwirkung der Staatsbehörden 
nisse zu verdanken sei, möchte ich angesichts der nämlichen Erschei- 
ogen nung in unserer Schweiz, wo doch kein solcher Schutz besteht, 
sehr bezweifeln. 
von Es gibt noch andere Factoren im Volks- und Staatsleben, 
nicht welche derartige Erscheinungen hervorrufen oder zurückhalten, 
mit ohne dass es nothwendig wäre, diese dem Einflusse eines ein- 
die zelnen Gesetzes zuzuschreiben. In der That sind die französi- 
ssen. schen Vereine, welche sich von der Regierungsaufsicht fern 
; des gehalten haben (societ6s libres) jetzt noch bedeutender als die 
andern (societe&s approuvees), nämlich 4721 Vereine mit 676,522 
Re- Mitgliedern gegen 3046 Vereine mit 449,096 Mitgliedern im 
hritt Jahre 1863. Auch in England, wo sich doch die Aufsicht in 
sell- viel engeren Grenzen bewegt und mehr nur moralischer Art ist, 
uge- haben gerade die grössten Vereine von den angebotenen Vorthei- 
edin- len keinen Gebrauch gemacht. — Sollen unsere Regierungen der 
ırab- Schweiz in der gleichen Weise verfahren? Wir haben gesehen, 
ar in dass gewisse Klassen der bürgerlichen Gesellschaft, welche weiter 
inen, keine Ansprüche an den Staat machen, Gesellen, Dienstboten, 
icher in mehrern ‚Kantonen zum Eintritt in Krankenkassen verpflichtet 
Ver- werden, wogegen diesen der Staat seine Mitwirkung bei der 
ihre Einziehung rückständiger Beiträge zusichert. Sollen andere Kan- 
neh- tone in der nämlichen Weise vorgehen? Wir glauben dies mit 
tzen, Nein beantworten zu müssen. Machen wir doch die Beobach- 
ihlen tung, dass das Entstehen und Blühen von Krankenvereinen an 
ganz andere Bedingungen gebunden ist, und dass gerade da, wo 
Jahr- die freieste Bewegung ist, die meisten Vereine bestehen. Die 
ES europäische Gesellschaft ist gegenwärtig in einer Umgestaltung
	        
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