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An der Spitze stehen der Ortspfarrer und die 3 Gemeindeschul-
lehrer. Letztere ziehen allmonatlich in der Schule von
den Kindern diejenigen Beiträge ein, welche die Kinder eben
zahlen wollen. Monatlich werden alle Beträge angenommen bis
auf 2 Cent., wenn aber die Beiträge eines Kindes bis zum
Jahresschluss nicht Fr. 1 zusammen betragen, so wird kein Zins
bezahlt, und wenn die Beiträge bis zum Ende des zweiten Jahres
nicht Fr. 1 ausmachen, so wird das Büchlein zurückgegeben,
die Rechnung geschlossen und der eingezahlte Betrag zurück-
erstattet. Jedes Kind hat ein eigenes Büchlein, in
welches ihm vom Lehrer jedesmal seine bezüglichen Einlagen
eingeschrieben werden. Die sämmtlichen Büchlein der Kinder
werden in ein Hauptbuch eingetragen, in welchem jedes Kind
eine Seite hat, auf der seine monatlichen Einlagen eingeschrieben,
am Ende des Jahres addirt und sammt dem sich ergebenden
Zinse in der letzten Columne rechts ausgesetzt werden.
Die Verzinsung geschieht ä 4°/,; während die hies. Spar-
kasse uns allerdings 4!/,°/, zahlt. Das übrige !/,°/o; sowie der
Zinsgewinn auf dem noch nicht Fr. 1 betragenden Guthaben
werden sodann alljährlich bei der Abrechnung als Activsaldo
vorgemerkt, und wenn-dieser etwa Fr. 50 beträgt, so wird er
gleichmässig unter alle Kinder, deren Guthaben Fr. 1 erreicht
hat, vertheilt.
Sämmtliche einlegende Kinder erscheinen gegenüber der
hies. Sparkasse Seengen als ein Gläubiger, der durch
die Lehrer und mich repräsentirt ist, während wir umgekehrt
den Kindern gegenüber als Schuldner erscheinen. — Die Ein-
lagen der Kinder sollen in der Regel bis zum vollendeten 15.
Jahre (Schulaustritt) in der Kasse bleiben, und zur Erlernung
eines Handwerks, Anschaffung der Confirmations-Kleidung u. 8. W.
dienen, über frühere Rückzahlungen entscheidet in der Regel
der hies. Gemeindrath.
Diess in der Kürze die Grundzüge der Anstalt, die sich des
Wohlwollens unserer Bevölkerung wenigstens insoweit zu er-
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