Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

3) wir hofften, dass wenn dies geschehe, uns dann diese beitskı 
40 °/, gesichert seien, Mitgli 
4) dass wir dann den Reingewinn theilweise als Reservefond ] 
anlegen konnten, schwei 
5) dass wir aus einem Theil des Reingewinnes durch An- meist 
schaffung einer ausgewählten Bibliothek dem intellectuellen Crimr 
Bedürfniss entsprechen könnten, Frank 
6) dass wir mit dem übrigen Gewinne dem materiellen Be- auch 
dürfnisse genügen würden. Schne 
Die Stickereigenossenschaft welche mit 22 Genossen und im Ju 
300 Fr. Actien-Capital am 15. Juni 1872 ihr Geschäft begann, 1868 
verhehlt nicht, dass ihre Hoffnungen getäuscht worden seien im F 
und dass das erste Geschäftsjahr ein an bittern Erfahrungen 18,0C 
reiches »Erfahrungs- und Lehrjahr« gewesen sei, aber sie spricht 
ihre Ueberzeugung dahin aus, dass die Idee keine unrichtige war, März 
sondern vielmehr mit guten Maschinen, mit intelligenten, fleissi- die Sı 
gen Arbeitern resp. Genossenschaftsmitgliedern und mit noch die B 
einmal so viel Capital die Sache gelingen könne, sobald, gestützt die N 
auf die gemachten Erfahrungen von den zweiundzwanzig Genossen, dieL 
die heute noch beieinander seien, die »wägsten und besten«, d.h. die } 
die grundsätzlich unerschütterlichen, beisammen bleiben und die 
Sache noch einmal frisch in die Hand nehmen würden. die ] 
Die Züricher statistisch - volkswirthschaftliche Gesellschaft Bei « 
hat in mehreren öffentlichen Versammlungen im Winter 1871/72 Tüeck 
und zuletzt am 21. März 1873 die Frage der Productiv-Ge- einNZe 
nossenschaften behandelt und den dazu besonders eingeladenen sche 
Mitgliedern der Züricher Productiv-Genossenschaften Gelegenheit hatt 
gegeben, die Grundsätze ihrer Vereine darzulegen und das gröS- duet 
sere Publikum für die genossenschaftlichen Bestrebungen zu Erfa 
interessiren. Nach den damals gemachten Mittheilungen und Arb 
vorgelegten Statuten sind die gegenwärtig in der Schweiz be- >Da 
stehenden Productiv-Genossenschaften meist auf dem Princip der schr 
solidarischen Haft aller Theilnehmer begründet und bezeichnen 
als ihren Hauptzweck: »durch brüderliche Vereinigung der Ar- Ger 
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