Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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AS 1. wird dasjenige abgezogen, welches als Gemeingut erklärt wird, 
dieses als Betriebscapital verwendet, und bleibt immerdar Ge- 
-Ge- nossenschaftsvermögen; 
lche 2, dasjenige, welches für gemeinnützige Unternehmungen (Kran- 
ken-, Hülfs- und Alterskassen), sowie zur Unterstützung von 
cher Genossenschaften bestimmt wird. 
der Der sich nun ergebende Rest wird vertheilt 
tens a) auf %/,9 Theil der Arbeit, je nach Verhältniss des von 
jedem Mitgenossen und Hülfsarbeiter bezogenen Arbeits- 
-Ge- lohnes, 
wssen. b) '/9 Theil auf das von den Genossenschaftsmitgliedern 
itho- eingeschossene Obligationencapital, resp. auf den von jedem 
 Sen- Mitgenossen bezogenen jährlichen Zins. 
ders Die Zürcher Buchdruckergenossenschaft bestimmt: 
S 16. 
chen Von dem Reingewinn werden zuerst die von der Generalversammlung 
beschlossenen Summen abgezogen, welche 
nden 1. als Gemeingut erklärt, folglich zum Genossenschaftsvermögen 
geschlagen und als Betriebscapital im Geschäft gebraucht 
kann werden ; 
‚den. 2, für gemeinnützige Unternehmungen, Kranken-, Invaliden- und 
Alterskassen etc. verwendet werden. 
Mn Der sich ergebende Rest des Reingewinns wird unter die im Geschäfte 
für selbst arbeitenden Genossenschafter je nach Verhältniss des von jedem 
chaft derselben bezogenen jährlichen Arbeitslohnes vertheilt. 
Bei den Zürcher Lithographen finden wir nur die Be- 
ver- stimmung : 
Art 13. 
. Am Ende jeden Jahres wird ein allgemeines Inventar, betr. Consta- 
folgt: tirung eines Vor- oder Rückschlages aufgenommen. Sofern diese Inven- 
tarisation einen Reingewinn erweist, wird zur Verwendung durch Beschluss 
der Genossenschaft geschritten. 
e Ge- Art. 14. 
Zur Erreichung eines Capitalstockes verzichten sämmtliche Genossen 
rhält- auf die Auszahlung des Gewinnantheils im ersten Jahre, um die Genossen- 
schaft vor allen Wechselfällen des Geschäftslebens sicher zu stellen und 
Ze allen Anforderungen Genüge leisten zu können. 
. Die St. Galler Sticker bestimmen : 
$ 34. 
)hnes. Es werden jährlich 10 %, des Reinertrags zu einem Reservefond an- 
lung, gelegt, bis der letztere 10 %, des Actiencapitals erreicht haben wird. Der 
bt, so Veberschuss wird dazu verwendet, vorerst das Actiencapital ä 5 %, zu 
verzinsen und den Rest den Actionären als Dividende zu vergüten. 
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