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Produetiv-Genossenschaften und Arbeitervereinen zu einem Central-
ausschuss zu constituiren. >»
Die Züricher Metallarbeiter scheinen in neuester Zeit eine
Arbeiteruntersuchungs-Commission ernannt zu haben, Es ist dem
Referenten nicht bekannt, ob diese Commission mit der Organi-
sation der « Allgemeinen Kranken- und Invalidenkasse der ver-
einigten Metallarbeiter » zusammenhängt oder nicht. Wir registriren
hier nur folgenden im Zürcher Tagblatt vom 2. August 1873
veröffentlichten Aufruf:
Aufruf an sämmtliche Metallarbeiter, besonders Schlosser
und Spengler, des Kantons Zürich,
Die Arbeiter-Untersuchungs-Commission hat gefunden:
1) dass mehrere Schlosser- und Spenglermeister noch nicht die zehn-
stündige Arbeitszeit eingeführt haben;
2) dass bei diesen Meistern der Lohn kleiner ist als in den Werk-
stätten, wo 10 Stunden geschafft wird;
3) haben die betreffenden Meister die letzten halbjährigen Kunden-
rechnungen eben so hoch ausgestellt als die Meister, wo die
Arbeiter nur 10 Stunden schaffen und einen grössern Lohn haben.
Die Arbeiter in diesen Werkstätten sind somit die geprellten und
die Meister, wo nur 10 Stunden geschafft wird, sind ebenfalls im Nachtheile.
Es werden daher auf Grund dieses Befundes alle Schlosser- und Spengler-
gehülfen aufgefordert, die Namen aller derjenigen Meister, wo noch nicht
10 Stunden geschafft wird, schriftlich an die Untersuchungs-Commission der
Metallarbeiter, « altes Schützenhaus », einzusenden, damit man die betreffen-
den Meister veröffentlichen kann und weiteres Vorgehen beschliessen.
Die Arbeiter-Untersuchungs-Commission der Metallarbeiter.
Die meisten schweizerischen Gewerkvereine, welche nach Art
der Metallarbeiter organisirt sind, bestehen erst zu kurze Zeit,
als dass man von Erfahrungen sprechen und berichten könnte ;
dagegen gibt es, so viel Referent weiss, einen einzigen ältern
schweizerischen Gewerkverein, der schon eine Geschichte von Jahr-
zehnten und mannigfache Kämpfe mit den Prineipalen aufzuweisen
hat. Es ist diess der schweizerische Typographenbund,
welcher über die ganze Eidgenossenschaft verbreitet ist und eine
schon im August 1858 gestiftete Invaliden- und Wittwenkasse
besitzt und dabei nach 8 34 seiner Statuten den wichtigen Zweck