Lehrlinge zu vermehren und die Durchschnittszahl, die ich mir
vorgenommen hatte, zu überschreiten. Ueberdies haben die über-
triebenen Forderungen des Typographenbundes mich zu dem Ent-
schlusse gebracht, ein Setzeratelier von Frauen zu errichten.
Dieses Atelier wird nächstens eröffnet werden. In Folge der beiden
Arbeitseinstellungen musste ich mehrere Arbeiten ablehnen und
andere verzögern; auch hatte ich Unkosten, um das Personal
meiner Druckerei wieder zu ergänzen, Ich begnügte mich, Arbeiter
in den Blättern zu suchen und junge Leute für das Setzerfach
heranzubilden. Beide Arbeitseinstellungen waren mit Drohungen
und Ausschreitungen der Strikenden gegen die mir treu gebliebenen
Setzer verbunden. Es wurde desshalb Klage geführt und die aus-
schreitenden Typographen von der « Jury » schuldig erklärt und
mit einer Geldstrafe belegt.
Referent fügt an diesen Bericht des von der Arbeitseinstellung
betroffenen Druckereibesitzers noch eine Mittheilung der Gegen-
partei über die Ursachen der criminalrichterlichen Verurtheilung
zweier Lausanner Typographen. Die « Helvetische Typographia »,
Organ des schweizerischen Typographenbundes, enthält in ihrer
Nummer 6 vom 15. März 1873 folgende Darstellung des Sach-
verhalts als Aufforderung zur Subscription:
Process von «Le Gutenberg» in Lausanne.
«Das in Lausanne erscheinende Fachblatt «Le Gutenberg»
war kürzlich Ursache criminalrichterlichen Einschreitens. Ge-
nanntes Blatt veröffentlichte die Namen von zehn Arbeitern,
welche den Verfügungen des Typographenbundes (es handelte sich
um Theilnahme bei einer Arbeitseinstellung in mehreren Geschäf-
ten) nicht nachkommen wollten. Die Publication, welche den
Zweck hatte, diese zehn Arbeiter bei ihren Collegen zu kenn-
zeichnen, war mit allerlei heftigen Ausdrücken, welche einer der
Zehn als Injurien aufnahm, begleitet. Er klagte, fand bei der
Justiz Recht, und erhielt Fr. 250 Entschädigung, welche Ver-
fasser des Artikels und Verleger gemeinschaftlich nebst einer
30°