Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

— 322 — 
ihrem Etablissement und von der sofortigen Wiedergewinnung 
des Friedens mit ihren Arbeitern. Ihr Bericht lautet: 
«Im Herbste 1871 hatten ein Paar aufrührerische Köpfe 
unser Etablissement auserkoren, um unser Personal dazu aufzu- 
fordern: «die 1l1Ostündige Arbeitszeit auf dem Wege des Ge- 
suches, und wenn es nicht geht, auf demjenigen des Zwanges 
zu erwirken. » 
Auf ein, von den drei « Führern», die sich als «Jeitendes 
Comite» aufgeworfen, erhaltenes Schreiben, welches uns obiges 
Ansuchen stellte, und uns einlud, an der von ihnen verordneten 
Generalversammlung Theil zu nehmen, um deren Begehren selbst 
anzuhören, hatten wir vorgezogen, der Versammlung selbst unsere 
schriftliche Beantwortung vortragen zu lassen, von welcher hier 
die Abschrift folgt: 
St. Georgen, den 21. October 1871. 
Sehr werthe Herren! 
«Ihre verehrlichen vorgestrigen Zeilen unterrichten uns von dem 
Wunsche einiger Mitarbeiter, «die Arbeitszeit etwas anders eingetheilt 
zu sehen». 
Wir haben: sowohl diesen Wunsch als auch die Gründe, die denselben 
laut werden lassen, wohl erwogen, und sind zum Entscheide gekommen, 
Ihnen Nachstehendes darauf zu erwiedern: 
« Wir glauben, uns schmeicheln zu dürfen, dass wir die, auch uns 
schon seit Jahren vor Augen liegenden, gesellschaftlichen Fragen durch 
unsere Theilnahme an Ihrem Wohle, sowohl in Hinsicht auf allgemeine 
und auf Berufs-Bildung, als auch auf Ihre Lage in gesunden und kranken 
Tagen oder denjenigen der Noth nach Möglichkeit zu lösen suchen. 
Dieselben Gesinnungen, die uns je zur Erreichung des uns vorge- 
steckten Zieles leiten, und die von unserm aufrichtigen Mitgefühle getragen 
werden, — wir sagen: dieselben Gesinnungen sind es auch, welche unserer 
Verfügung über die Ruh-Zeiten Vor- und Nachmittags zum Grunde liegen. — 
Wir beabsichtigten damit, die eigentliche Arbeitszeit auf 11 Stunden zu 
fixiren, und dachten dabei eben auch an viele, bereits alternde, Kräfte, 
denen die Ruhezeit unstreitig wohl thut, selbst Bedürfniss sein mag. 
Wären wir Ihrer, uns geoffenbarten Ansicht gewesen, so würde auch 
unsere Anordnung anders ausgefallen sein. 
Wie Sie sehen, gehen nur unsere diesfallsigen Ansichten etwas aus- 
einander, was jedoch unsere ausgesprochene, wohlwollende Meinung nicht 
im Mindesten beeinträchtigen kann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.