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Wir stellen der Lohntabelle der Hürlimann’schen Spinnerei
in Rapperswyl die Löhne der Spinnerei von Math. Näf in Nieder-
uzwyl (Kt. St. Gallen) nach dem Werk von Dr. Wartmann *)
zur Seite. Der Chef der Fabrik bemerkt zu diesen Löhnen:
»Die Löhne für viele Spinnereiarbeiter sind weniger stabil ge-
blieben, weil die bezüglichen Ansätze hauptsächlich vom Alter
der Betreffenden und von der Anzahl der Monate oder Jahre
abhängen, die diese meistens noch unerwachsenen Arbeiter schon
bei der Arbeit zugebracht hatten. Die wesentliche Erhöhung
der Spinnerlöhne seit 1863 rührt von dem Umstande her, dass
von jener Zeit an einem Theil der Spinner zwei
Spinnstühle zur Bedienung angewiesen wurden. «
Spinnerei N. „aner Carderie. Spindelbank. Fadenbinder. _. Spinner. Hasplerei,
1835 2,52 70—1.40 T7—84 70 53—56 1.66—1.82 79—96
1848 - 2.10 170—1.40 70-77 68—10 40-56 21.57—1.66 70—87
1866 2.60 90—2. — 90 85—00 70—7581.85—2.20 11.25
(18723. — 1.20—2.70 1.20—1.30 1.15—1.30 1—1.05 1.92—8.12 1.25—1. 54)
Dr. Wartmann bemerkt zu den Lohnansätzen der beiden
Spinnereien in Rapperswyl und Niederuzwyl, dass die Verschie-
denheiten der Ansätze gewiss hauptsächlich aus der Mischung
des Personals zu erklären seien. »Die verhältnissmässig grösste
Erhöhung der Kinderlöhne erklärt sich daraus, dass seit dem
Gesetz von 1853 über die sogen. »Fabrikkinder« der Besuch
der Fabrik allen Kindern bis nach vollendetem 13. Jahr gänz-
lich verboten ist. Auch die Frauenlöhne sind verhältnissmässig
mehr gestiegen als die Männerlöhne, weil die Frauenarbeit früher
gar übermässig niedrig taxirt wurde. In letzter Zeit nun haben
sich für gewisse Verrichtungen die Löhne für Männer- und
Frauenarbeit beinahe ausgeglichen. So verdient eine fleissige
Hasplerin ziemlich ebenso viel, wie ein Deckelputzer.«
Wir entlehnen dem verdienstvollen Werke von Dr. Wart-
*) Industrie und Handel des Kantons St. Gallen auf Ende 1866.
Herausgegeben vom kaufmännischen Directorium in St. Gallen. Bearbeitet
von Dr. H. Wartmann (Separatabdruck S. 26).
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