einführen und ihre Arbeiter werkthätig vorwärts zu bringen suchen,
damit nicht auf Dank rechnen, sondern sich an dem Bewusstsein
erfüllter Pflicht oder redlicher Absicht genügen lassen sollen.
2) Arbeitseinstellung der Schreinergesellen
in Zürich.
Unter den zahlreichen Arbeitseinstellungen von Handwerks-
gesellen verdient diejenige der Zürcher Schreinergesellen hervor-
gehoben zu werden, welche am 14. März 1872 ihren Anfang
nahm und am 21. Mai dadurch ihr Ende erreichte, dass die Ge-
sellen alle ihre von Anfang an aufgestellten Forderungen bewilligt
erhielten. Es betheiligten sich an diesem Strike mehrere hundert
Arbeiter, von denen viele abreisten, während der Zuzug neuer
Arbeiter ziemlich wirksam abgehalten wurde. Der Verlauf des
ganzen Strike konnte aus den öffentlichen, im Züricher « Tag-
blatt » abgedruckten Erklärungen der Gehülfen und der Meister
ziemlich genau controlirt werden. Die Gehülfen erklärten mehr-
fach, « dass die 10stündige Arbeitszeit und die Festsetzung des
geringsten Tagelohnes auf 3 Franken die einzigen von ihnen auf-
gestellten Forderungen seien. » Die Meister brachten dem Publicum
am 18. März 1873 eine « allgemeine Arbeitseinstellung sämmt-
licher Schreinermeister der Stadt Zürich und Umgebung » zur
öffentlichen Kenntniss, sobald ein von ihnen aufgestellter neuer
Tarif an diesem Tage von den Gehülfen nicht angenommen werden
sollte. Da die Unterhandlungen mit der Strike-Commission der Ge-
hülfen am 18. März erfolglos blieben, so machten die Meister
am 21. März öffentlich bekannt, dass sie beschlossen hätten, auf
eine Erhöhung der Arbeitslöhne von 15—20 °/ einzugehen und
eine Arbeitszeit von 10%, Stunden täglich festzuhalten und einen
Taglohn von Fr. 2. 50 für den geringsten Arbeiter bis Fr. 3. 80
und höher festzustellen, sowie einen Tarif für Stück-Möbel und
Bauarbeit auszuarbeiten, der nach den höchsten Preisen gestellt
sei.» Sie erklärten ihre Werkstätten am 21. März zü diesen
Bedingungen wieder eröffnen zu wollen und luden die Arbeiter
339