Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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zn ein, wieder zu ihrer Arbeit zurückzukehren. Eine solche Rück- 
a kehr der Gesellen zur Arbeit erfolgte indessen nicht; dieselben 
© fühlten sich namentlich durch mehrere ihnen von Seite der Meister 
öffentlich gemachten Vorwürfe, welche besser unterblieben wären, 
verletzt, wodurch eine Verständigung nur erschwert werden musste. 
N Die Meisterschaft erklärte u. A. öffentlich am 21. März: 
Srk6- « Diese drei Punkte nun, Arbeitszeit, Lohnerhöhung und Tarif bildeten 
’VOY- gestern den‘ Gegenstand unserer leider resultatlosen Conferenz, da diese Strike- 
fang Commission an ihren gestellten ungerechten Forderungen mit einer Beharr- 
He lichkeit festhielt, dass jeder anständige Arbeiter die Art und Weise, wie 
a diese Herren vorgingen, verwerfen muss. » An einer andern Stelle hiess 
Nigt es: « Diese Anmassungen der Strike-Commission (ein Minimum von 3 Frk. 
ıdert Taglohn zu fordern) sind doch wahrlich kein Fortschritt, nein, es ist auf 
‚euer den Ruin der Meister, auf den Schaden des Publikums und auf den der 
des Arbeiter selbst abgesehen. » 
Tan Die Strike-Commission der Schreinergehülfen veröffentlichte 
SA über das Resultat ihrer Unterhandlungen mit dem Vorstande der 
n © Meisterschaft einr ausführliche Erklärung, worin es u. A. hiess: 
10 « Der erste Gegenstand der Verhandlung war die Arbeitszeit. Wir hatten 
; des in unserer am 18. d. Abends stattgefundenen Versammlung den bestimmten 
auf- Auftrag bekommen, die 10-stündige Arbeitszeit und den geringsten 
ieum Taglohn von 3 Fr. festzuhalten. Dem gegenüber beharrte die Commission 
der Meister auf der 11-stündigen Arbeitszeit, und erst als wir Miene machten, 
Hm uns zu entfernen, beschloss die Commission der Meister-Versammlung eine 
ZUr 10*-stündige Arbeitszeit anzuempfehlen. 
neuer Bei dem geringsten Taglohn war man nicht geneigt, über Fr. 2. 50 
a rden hinauszugehen. Man berief sich darauf, dass es Arbeitskräfte gebe, welche 
noch ungenügend ausgebildet seien und daher diesen Lohnsatz nicht ver- 
U Ge- dienen. Wir antworteten darauf, für solche Ausnahmen mache man keinen 
aister Lohnsatz, wenn ein solcher Fall eintrete, könne der Arbeiter erklären, dass 
auf er noch nachlernen müsse und daher auch geringere Ansprüche mache. 
) Auf dieses wollte man jedoch nicht einwilligen. 
und Bei der Berathung des Tarifs sahen wir bald, dass in dieser Frage 
einen noch viel schwerer eine Einigung möglich sei und wurden daher die Ver- 
3.80 handlungen abgebrochen. Während der Verhandlungen selbst musste der 
Vorsitzende der Meisterschaft, Herr Kuhn, mehrere Male in die Schranken 
und des Anstandes zurückgewiesen werden, indem ohne jede Veranlassung er 
stellt mit Saufen, Lumpenstreichen und ähnlichen Schimpfereien gegen die Arbeiter 
liesen hervortrat; so sagte er z. B., seine Arbeiter wollten darum Samstags eine 
Berum Stunde früher Feierabend, damit sie ihre Rappen versaufen könnten, und 
wendete dies auf alle Arbeiter an. Es wurde ihm ganz freundlich erwiedert,
	        
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