Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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die Meister mit der Bitte, die Löhne nach einem von ihnen an- 
ung, gefertigten neuen Tarife auszuzahlen und die Einrichtung der 
zeber sog. « Suppenkost » aufzuheben. Mit dieser Suppenkost hatte es 
‚ende folgende Bewandtniss: Die Arbeiter hatten bis gegen Ende der 
sich vierziger Jahre gewöhnlich Kost und Logis beim Meister. Dafür 
ıkten wurde ihnen vom Meister Fr. 2. 10 pr. Woche verrechnet. Mit 
2, ob Anfang der fünfziger Jahre begannen grössere Meister theils aus 
1ener eigenem Antriebe, weil ihnen die Beherbergung ‚einer grössern 
‚eller Anzahl Arbeiter zu beschwerlich wurde, theils auch auf Verlangen 
öchst der Arbeiter selbst, welche selbständiger sein wollten, dieses Ver- 
ätten hältniss aufzuheben. Die Arbeiter suchten Kost und Logis, wo 
poli- es ihnen gefiel und erhielten dann natürlich entsprechend mehr 
3 da- Lohn pr. Stück. Dieser neuen Methode der Lohnzahlung wurde 
und dann die Benennung « ganze Facon » zum Unterschiede von der 
a die alten Methode, « Suppenkost », beigelegt. Diese Suppenkost wurde 
ı Ge- nun bei kleinen Meistern, wo Raum und häusliche Verhältnisse 
vende es gestatteten, noch bis in den letzten Jahren und zwar vielfach 
ıSSCN, zum pekuniären Schaden derjenigen Meister beibehalten, welche 
Art ihren Gesellen eine halbwegs genügende Kost gaben, während es 
ı, die manche Meister mit der Verpflegung nicht sehr genau nahmen 
und dadurch Unzufriedenheit erregten. 
Die Gesellen machten nun schon im Jahre 1867 einen An- 
be. + lauf, diese Suppenkost abzuschaffen, weil kräftige Leute dabei 
1857, nicht existiren könnten. Sie luden die Meister ein zu einer Ver- 
SSgCn sammlung, um die Lohn- und Kostfrage zu besprechen. Der Vor- 
rigen stand der Meister einigte sich schnell dahin, den Gesellen soviel 
ıg der wie möglich zu entsprechen und den alten bestehenden Tarif den 
sdlich Lebensverhältnissen entsprechend zu erhöhen, den von den Ge- 
a der sellen vorgeschlagenen Tarif jedoch nicht anzunehmen, weil man 
1ariat die darin berechneten Löhne nur den besten Arbeitern gewähren 
Mit- könne und an dem Grundsatze festhalten wolle: « Wie die Arbeit, 
nder- so der Lohn! » Ferner beschloss man, den Arbeitern vorzuschlagen, 
um allfällig entstehenden Streitigkeiten abzuhelfen, ein Schieds- 
arbeit gericht von. Meistern und Arbeitern zu bestellen. — «Das Comite 
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