Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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der Lohnfrage nichts erwähnt und nur betont wurde, « dass die 
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Suppenkost ein Schandfleck für den Schuhmacherberuf sei und 
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_ dass desshalb « die meisten Arbeiter in denjenigen Werkstätten, 
ns wo der Meister die Suppenkost nicht abschafft, am nächsten 
NS Montag die Arbeit einstellen würden». -— Darauf veröffentlichten 
die Meister die mit den Gesellen geführte Correspondenz, aus der 
N hervorging, dass sie ebenfalls für grundsätzliche Abschaffung seieh 
| S und nur eine gegenseitige freie Uebereinkunft nicht aus- 
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schliessen könnten. — Diese beiderseitige öffentliche Aussprache 
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vr hatte keine weitere Arbeitseinstellung zur Folge. 
in Im Mai 1873 haben wiederum Erörterungen zwischen Schuh- 
eh. machermeistern und Arbeitern Zürichs stattgefunden, welche durch 
neh folgende Bekanntmachung vom 12. Mai 1873 ihre Erledigung 
rin fanden : 
de Zwischen den Vereinen der Schuhmachermeister und Arbeiter von Zürich 
7 und Umgebung hat über folgende drei Punkte ein gütliches Uebereinkommen 
)EN- stattgefunden : 
1. Annahme des von beiden Seiten gründlich durchberathenen und den 
ein jetzigen Verhältnissen entsprechenden Tarifs für Lohnansätze. 
der 2. Feststellung eines Normalarbeitstages von 11 Stunden für Wochen- 
Er und Taglohnarbeiter. Ueberstunden werden besonders vergütet. 
‘nn 3. Allwöchentliche Ausbezahlung des verdienten Lohnes. 
xost Zürich, den 12. Mai 1878. Die beiden Vorstände. 
BC Ueber den Erfolg der bei der Mehrzahl der Meister schon 
sel in den 60er Jahren vollzogenen Abschaffung der Suppenkost äussert 
dies sich der Vorstand des Schuhmachervereins folgendermassen : 
ger- « In pekuniärer Hinsicht hat allerdings der Arbeiter im Durchschnitt 
ein nicht viel profitirt, viele eher verloren. Auch von moralischen Fortschritten 
> konnten die ersten Jahre nicht viel bezeugen, denn den Kost- und Logis- 
0 gebern durchzubrennen war so ziemlich Tagesordnung, bis dann die Speise- 
ter, anstalt des deutschen Vereins entstand, welche die solideren Elemente an 
ung sich zog, welche bisanhin immer indirect den Schaden dadurch hatten, dass 
die die Kostgeber ihren Schaden doch durch etwas ausmerzen wollten. . . 
Ob diese neue Einrichtung auch dazu führt oder führen wird, die alte 
Erbsünde « blauen Montag » zu machen, abzuschaffen, wird die Zeit lehren; 
im jedenfalls ist erwiesen und stimmen darin die älteren Meister überein, dass 
von die frühern Verhältnisse viel dazu beitrugen, dieser Unsitte Vorschub zu 
leisten. Es war nämlich üblich, wenn ein Arbeiter Samstag Abends oder 
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