Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Festigkeit des Vorstandes der Tonhalle-Gesellschaft abgewendet 
worden ist. Da Referent den Ehrennamen «Arbeiter» auch Den- 
jenigen zuerkennt, welche sich für edle Unterhaltung ihrer Mit- 
menschen abmühen, so gehört diese Züricher Künstlerbewegung 
auch mit zu der in diesem Berichte begonnenen Geschichte der 
schweizerischen Strikes. 
Zum Verständniss des Vorfalls ist die Bemerkung voraus- 
zuschicken, dass das Züricher Tonhalle-Orchester aus 32 ordent- 
lichen d. h. ständigen Mitgliedern besteht, mit denen es der Vor- 
stand der Tonhalle in der Strikeangelegenheit allein zu thun 
hatte. Die für die grossen Concerte jeweilen zugezogenen Musiker, 
deren Zahl zwischen 12—25 varlirt, kommen hier nicht in Be- 
tracht. Der Jahrgehalt der ordentlichen oder ständigen Orchester- 
Mitglieder beträgt gegenwärtig 
1440 Franken Minimum für zweite Instrumente, früher 1320 
1560 5. für erste ® „1440 
1680 ws Maximum ,, 5 5 „560 
Für Solovorträge bei Concerten ist ein Honorar von 20 Fr. 
festgesetzt. Für die Mitwirkung bei Kammermusik - Concerten 
haben die Mitglieder des Orchesters ein Honorar von 10—20 Fr. 
per Concert zu beanspruchen. Die Tonhalle-Gesellschaft ver- 
pflichtet sich überdies nach dreijährigem ununterbrochenem und 
unklagbarem Dienste in ihrer Capelle zu einer jährlichen Zulage 
von 50 Fr. für das vierte und fünfte Dienstjahr, desgleichen zu 
100 Fr. für das sechste, siebente und achte und zu 150 Fr. für 
das neunte und alle folgenden Dienstjahre. Im Falle unverschul- 
deter Krankheit oder Alter hat der Zurücktretende Anspruch auf 
eine Pension von mindestens 200 Fr. jährlich, sofern er der 
Capelle wenigstens 20 Jahre lang ununterbrochen angehört hat. 
Es steht jedem Contrahenten frei, diesen Vertrag je auf den 
30. April oder 15. September zu künden. Die Kündigung muss 
jedoch spätestens 10 Wochen vor dem Zeitpunkte der Aufhebung 
des Vertrags schriftlich erklärt werden. Wer ohne vorherige 
Kündigung austritt, hat eine Conventionalstrafe im Betrage seiner
	        
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