Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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absichtige ». Die Musiker bemerkten ferner: « 2) wäre unser Beitritt 
zum Verband nicht erfolgt, hätten wir einem veritabeln Zwang 
nicht ausweichen können; denn laut Ankündigung in der Musiker 
Zeitung (Organ des Verbandes) beabsichtigt derselbe den Beschluss 
zu yerwirklichen, dass diejenigen Orchester oder einzelne Musiker, 
welche binnen Jahresfrist nicht beigetreten sind, nach Ablauf 
angesetzter Zeit der Aufnahme unfähig sind, mithin müsse jeder 
Musiker im eigenen Interesse. den Beitritt für nöthig halten. » 
«Was nun die Basis des Verbands, Verbesserung der ma- 
teriellen Lage und gesellschaftlichen Stellung der Musiker be- 
trifit, so fühlen und finden auch wir uns genöthigt, dieses Ziel 
uns zu setzen und mithin unsern Wunsch schon in diesem Ge- 
suche darzulegen». 
Dem Gesuche waren die « Statuten des Allgemeinen .deut- 
schen Musiker-Verbandes, Berlin den 12. September 1872» und 
das «Statut des Vereins Berliner Musiker, Berlin, im Januar 
1872 » beigefügt. 
Der Inhalt dieser Statuten hat dem Referenten einen Ein- 
blick in die innern Einrichtungen eines Musiker-Gewerkvereins 
gegeben, welcher sich zu ganz seltsamen Zwangsbestimmungen 
und « Pflichten» der Mitglieder versteigt und dessen Statuten 
daher auch allgemeiner gewürdigt werden sollten. Als wichtigste 
Bestimmungen sind hervorzuheben : 
Aus den Statuten des Allgemeinen deutschen Musiker-Verbandes 
8 1. Zweck des Verbandes ist Hebung und Sicherung der geistigen 
und materiellen Interessen und dadurch der gesellschaftlichen Stellung 
des Musikerstandes, ferner Förderung und Pflege des öffentlichen Musik- 
lebens. 
$ 2. Die Zwecke des Verbandes sollen erreicht werden: a. Durch 
eine Vereinigung aller deutschen Musiker, die sich nach Local- resp. Pro- 
vinzial-Vereinen organisiren. In jeder Stadt darf nur ein Verein existiren. 
b. Durch zeitgemässe Erhöhung der festen Gagen und Aufstellung 
eines Tarifsatzes in allen Städten nach Massgabe der localen Ver- 
hältnisse. c. Durch Aufstellung eines Normal-Contracts mit Rücksicht 
auf die allgemeinen Rechte und Pflichten der Contrahenten für Theater- 
und Concert-Capellen. d. Durch Errichtung eines Engagements-Vermitte-
	        
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