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hin- IX. Vertragsverhältniffe zwilden Arbeitgebern
zn und Arbeitnehmern,
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dem ne
SODANN Die in dem vorigen Abschnitte dargestellten, von Produ-
Ann centen und Consumenten so schwer empfundenen Arbeitsein-
oale. stellungen können am wirksamsten dadurch im Entstehen ver-
L-der hindert werden, dass Treue und Glauben, Festigkeit und Ord-
uf nung in die Vertragsverhältnisse der Arbeitgeber und Arbeit-
None nehmer wieder einkehren.. Alle Theile einer industriellen
Hess Armee bedürfen ganz ebenso der Disciplin und Fahnentreue,
hei der Unterordnung und Hingabe an das Ganze wie die Soldaten
e:XOn einer Armee im Felde. Die besten Kräfte und der redlichste
Leiter Wille können ohne die rechte Leitung und Ordnung in der
geber Werkstatt ebenso nutzlos vergeudet werden wie auf dem
Ver- Schlachtfelde. Wenn die Gemeinen mit den Officieren hadern
len und während eines Feldzugs den Gehorsam aufkündigen, so
Tv werden sie im Wettkampfe der Industrie ebenso gewiss besiegt
n den werden, wie im Kampfe der Waffen. Wenn die Waffen ruhen
a haylen, und die Maschinen still stehen, mögen sıch alle Kriegs- und
n Friedens-Soldaten ihrer Freiheit und Gleichheit freuen und die
cher leidigen Ständeunterschiede vergessen; aber bei der Arbeit
on muss sich Jeder seiner verantwortlichen Stellung und der Noth-
chten, wendigkeit des Gehorsams und der strengen Zucht bewusst sein.
liches Darum ist’s auch gut, wenn jeder Gehülfe an einem gemein-
ovesSE samen Werke den Kreis seiner Pflichten und Aufgaben genau
vorher übersehen kann und an feste Vertragsbestimmungen ge-
bunden wird. Von diesem Standpunkte aus betrachtet nehmen
die Contractsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer