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ASS: werthen Vereinbarung zwischen Principal und Gehülfen vor uns,
eine wahrhaft constitutionelle Einrichtung einer Fabrik, wo sich
e- Jeder einer selbstgewählten und selbst mitbestimmten Ordnung
. S wahrscheinlich freudiger unterwerfen wird, als einer nur einseitig
| et vom Principal ausgehenden Anordnung. Es ist dies die Züricher
e- Fabrik eiserner Möbeln ete. von A. Millot, deren Chef im Jahr 1873
Ki freiwillig die Arbeitszeit von 101/, auf 10 Stunden reducirte.
A Nach dem uns mitgetheilten Protocollbuch über die Arbeiter-
Sn Versammlungen dieser Fabrik machte Herr Millot am 9. Januar
© 1873 in der statutenmässig jährlich obligatorischen General-
Cr versammlung der Arbeiter, betreffend die Angelegenheiten der
SS Krankenkasse, den Vorschlag, die schon vorher auf 10!/,
en Stunden verkürzte Arbeitszeit auf 10 Stunden herab zu
B setzen, da es den Arbeitern lieb sein müsse, Mittags mehr
ß Ci freie Zeit zu haben, besonders denen, welche entfernt von der
Se Fabrik wohnen; die halbe Stunde würde sich durch frischere
% Arbeit wieder einbringen lassen. Ein Accordarbeiter machte da-
es gegen geltend, dass es dann ihm und denen, die im gleichen
t ein Falle sind, schwer fallen würde, den früheren Tagelohn einzu-
den bringen; man möge daher bei der früheren Arbeitszeit bleiben.
oder Als aber Herr Millot versprach, den Lohn für Accordarbeit ent-
STauS sprechend. zu erhöhen, wurde die 10stündige Arbeitszeit mit
der Einstimmigkeit angenommen.
etreff
Rn Verordnungen der Fabrik von A. Millot.
em
Jeder in Condition tretende Arheiter hat nachstehende Verordnungen
ussen . e
anzunehmen und sich denselben zu unterziehen:
erden 8 1
nzahl e Die gewöhnliche Arbeitszeit ist für jeden Tag festgesetzt:
scher Von Morgens 6 Uhr bis Mittags 12 Uhr, und
FM „ Mittags 1!%% „ „ Abends 6 ,
Um 8 Uhr hat jeder Arbeiter !/, Stunde Zeit zum Frühstück.
von Jede Verlängerung der Arbeitszeit auf Verlangen des Geschäftes in
nuar pressanten und nöthigen Fällen wird per Stunde mit 10 °% Zuschlag mehr
nens- bezahlt. — Für allfällige Sonntagsarbeit wird 10 %, mehr als der ge-
Wöhnliche Taglohn bezahlt.
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