Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Wyss & Cie. in die Lehre, um den Beruf eineS ws ee Hr 4 
erlernen. 
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Die Lehrzeit beginnt mi... UNd ENdet ME are 
und es soll während derselben dem Lehrling Gelegenheit geboten werden, 
sich in allen IM u u der Herren Bscher, Wyss & Cie. 
Abtheilung ssens VOorkommenden Arbeiten auszubilden. 
HL. 
Der Lehrling ist verpflichtet, sich seinen Principalen und Vorgesetzten 
stets treu und offen zu erweisen, allen ihren Anordnungen Gehorsam zu 
leisten, die ihm aufgetragene Arbeit auf’s Gewissenhafteste zu verrichten, 
über Allee nt. g@r Herren Escher, Wyss & Cie 
vorkommenden Arbeiten und Einrichtungen die grössste Verschwiegenheit 
zu beobachten, sowie überhaupt sich genau nach dem für die Werkstätten 
der Herren Escher, Wyss & Cie. aufgestellten Reglement zu richten. 
IV. . 
Der Lehrling erhält, so lange seine Leistungen und sein Fleiss befrie- 
digend sind, während des ersten Jahres seiner Lehrzeit sieben, während 
des zweiten zehn und während des dritten dreizehn Rappen Lohn per 
Arbeitsstunde. Im vierten und fünften Jahre wird der Lohn nach den 
wirklichen Leistungen des Lehrlings bemessen. 
V. 
Sollte der Lehrling seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so 
steht den Herren Escher, Wyss & Cie. das Recht zu, denselben zu 
verabschieden. In diesem Falle, sowie im Falle eines freiwilligen Aus- 
trittes vor beendigter Lehrzeit, verpflichtet sich Herr .........0000000.0.000 00 u 
Os den. Herren, Escher, Wyss & Cie. zu Gunsten der 
Kranken- und Unterstützungskasse ihres Etablissements eine Entschädigung 
von Fr. 500, sage fünfhundert Schweizerfranken, zu bezahlen. Für all- 
fälligen von dem Lehrling verursachten Schaden ist Her wos 
PU dd verantwortlich. 
Dieser Vertrag ist doppelt ausgefertigt und von beiden Theilen 
unterzeichnet. 
Die Contractsverhältnisse im Handwerkerstande 
liegen weit mehr im Argen als diejenigen im Fabrikbetrieb und 
dieser Umstand muss die Lage des Kleingewerbes nur noch mehr 
erschweren. Die Handwerksgesellen sind nur selten an eine 
Glocke und Werkstattordnung gebunden. Die Feierstunden pfle- 
40 
7%
	        
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