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antheile festsetzt, diese am besten sofort ausbezahlt
werden. Jeder weiss am besten, wo ihn der Schuh drückt nehm
und mit einem Sparheft-Eintrag ist in den meisten Fällen nicht mente
geholfen. Wer wirklich im Fall ist, einen Sparpfennig zurück- im 0
zulegen, der übergibt ihn am allerbesten den bestehenden öffent- ‚dama)
lichen Sparkassen, und ich weiss, dass diess auch von einer schönen dahin
Anzahl unserer Arbeiter geschah. » (Kant
3 Weiter. hatte ein Fabrikant im Kanton Solothurn zuerst verst
im Jahre 1869 eine Summe von ca. 10,000 Fr. an sämmtliche zeiter
Angestellte und Arbeiter seines Etablissements, sowohl an die in treu
der Fabrik als auch an die in ihren eigenen Häusern für ihn habe,
Arbeitenden nach Verhältniss der von jedem Einzelnen im Jahre verth
verdienten Löhne und mit besonderer Rücksicht der Dienstjahre pünk
vertheilt. Auf unser Befragen hat uns der betreffende Fabrikant.
mitgetheilt, dass er diese Gratificationen in den letzten Jahren Fälle
nicht fortgesetzt, sondern es vorgezogen habe, Theile seines Rein- beite:
gewinns auf den Bau von Arbeiterwohnungen, auf Errichtung ange)
einer Speiseanstalt und eines grossen Logirhauses für ledige St:
Arbeiter zu verwenden.
4. Neuere Fälle sind aus den Jahren 1871 und 1872 zu
berichten. Nach Baseler Blättern versammelte die grosse Floret- Sind, |
spinnerei R. S. in Basel im December 1871 eines Samstags Abends ‚dienst
ihre Arbeiter zu einem Abendessen, an welchem auch alle Chefs u
mit ihren Familien Theil nahmen. Die Arbeiter fanden unter 1
ihren Couverts Geschenke an Geld, welche je nach der Dienstzeit zu un
ziemlich hoch waren und bei denjenigen, die 6 Jahre im Geschäfte
waren, 100 Fr. betrugen. Die unter die Arbeiter so vertheilte —_
Summe erreichte die Höhe von ca. 30,000 Fr.
5. Bald darauf vertheilte der Chef einer Winterthurer Fabrik im
Januar 1872 einen schon seit Jahren aus den Reinerträgen des
Geschäfts für seine Arbeiter angesammelten Fond durch Aushändi--
gung eines Sparkassenbuches an jeden Arbeiter mit nicht unerheb-
lichen Beträgen, deren Höhe sich nach den von ihnen im Geschäfte
verdienten Löhnen und nach den Jahren der Anstellung richtete.