ausbezahlt. 6. Ein weiterer schöner Zug dankbarer Gesinnung eines Unter-
r Schuh drückt. nehmers gegen die Genossen seiner Arbeit, bethätigt durch testa-
‚ten Fällen nicht mentarische Verfügung von Vermögenstheilen an Arbeiter, ist uns
rpfennig zurück- im Oktober 1872 bekannt geworden. Züricher Blätter brachten
stehenden öffent-- damals « eine öffentliche Danksagung sämmtlicher Arbeiter des
ron. einer schönen dahingeschiedenen Fabrikbesitzers Caspar Spörri in Bärentsweil
(Kanton Zürich), dem Andenken und der Familie des viel zu früh
Solothurn zuerst verstorbenen strebsamen Mannes gewidmet, der bei seinen Leb-
__ an sämmtliche- zeiten in wahrhaft christlicher Weise für das Wohl seiner Arbeiter
sowohl an die in treu besorgt gewesen sei und noch auf dem Sterbebette verfügt
Häusern für ihn habe, dass 5000 Fr. in angemessener Weise unter die Arbeiter
azelnen im Jahre: vertheilt werden sollten, welchem Wunsche die Familie auch
der Dienstjahre pünktlich nachgekommen sei. »
effende Fabrikant. 7. Eine bestimmtere Gestalt als in den bisher mitgetheilten
n letzten Jahren Fällen haben die Gratificationen von Unternehmern an ihre Ar-
heile seines Rein- beiter in der Seidenstofffabrik von S. Rütschi & Co. in Zürich
auf Errichtung” angenommen.
auses für ledige Statuten der Sparkasse der Arbeiter der Seidenstoff-Fabrik
von 8. Rütschi & Co. in Zürich.
71 und 1872 zu f Sch ; |
7 ; Toret Um den Arbeitern, welche in directer Verbindung mit unserer Fabrik
A sind, Gelegenheit zu geben, in Zeiten voller Beschäftigung für solche der Ver-
Samstags Abends dienstlosigkeit vorzusorgen, errichten wir
a auch alle Chefs . mit Neujahr 1856
ter fand ter eine Sparkasse zu freiwilliger Benutzung für dieselben und verpflichten uns,
Or OA © m ® die jährliche Einlagssumme durch einen Beitrag von 20 °/, aus eigener Kasse
ıch der Dienstzeit. zu unterstützen.
ıhre im Geschäfte 8 2.
‚iter so vertheilte: Wer sich bei dieser Kasse betheiligt, erhält ein Sparkassenheft, welches
Niemandem als Versatz gegeben werden darf.
N In dieses Heft werden eingetragen:
rthurer Fabrik im a) Die Einlagen der Arbeiter;
Reinerträgen des b) der Beitrag der Arbeitgeber, sowie allfällige Gratificationen ;
1 durch Aushändi- c) der Zins ä 5°, vom jeweiligen Guthaben des Einlegers am Schlusse
8 des vorkergegangenen Rechnungsjahres ;
nit nicht unerheb- d) die Rückzahlungen, von denen diejenigen bei der Zinsberechnung
ınen im Geschäfte in Abzug kommen, welche in der ersten Hälfte des laufenden Jahres
stellung richtete. gemacht wurden.
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