Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

ausbezahlt. 6. Ein weiterer schöner Zug dankbarer Gesinnung eines Unter- 
r Schuh drückt. nehmers gegen die Genossen seiner Arbeit, bethätigt durch testa- 
‚ten Fällen nicht mentarische Verfügung von Vermögenstheilen an Arbeiter, ist uns 
rpfennig zurück- im Oktober 1872 bekannt geworden. Züricher Blätter brachten 
stehenden öffent-- damals « eine öffentliche Danksagung sämmtlicher Arbeiter des 
ron. einer schönen dahingeschiedenen Fabrikbesitzers Caspar Spörri in Bärentsweil 
(Kanton Zürich), dem Andenken und der Familie des viel zu früh 
Solothurn zuerst verstorbenen strebsamen Mannes gewidmet, der bei seinen Leb- 
__ an sämmtliche- zeiten in wahrhaft christlicher Weise für das Wohl seiner Arbeiter 
sowohl an die in treu besorgt gewesen sei und noch auf dem Sterbebette verfügt 
Häusern für ihn habe, dass 5000 Fr. in angemessener Weise unter die Arbeiter 
azelnen im Jahre: vertheilt werden sollten, welchem Wunsche die Familie auch 
der Dienstjahre pünktlich nachgekommen sei. » 
effende Fabrikant. 7. Eine bestimmtere Gestalt als in den bisher mitgetheilten 
n letzten Jahren Fällen haben die Gratificationen von Unternehmern an ihre Ar- 
heile seines Rein- beiter in der Seidenstofffabrik von S. Rütschi & Co. in Zürich 
auf Errichtung” angenommen. 
auses für ledige Statuten der Sparkasse der Arbeiter der Seidenstoff-Fabrik 
von 8. Rütschi & Co. in Zürich. 
71 und 1872 zu f Sch ; | 
7 ; Toret Um den Arbeitern, welche in directer Verbindung mit unserer Fabrik 
A sind, Gelegenheit zu geben, in Zeiten voller Beschäftigung für solche der Ver- 
Samstags Abends dienstlosigkeit vorzusorgen, errichten wir 
a auch alle Chefs . mit Neujahr 1856 
ter fand ter eine Sparkasse zu freiwilliger Benutzung für dieselben und verpflichten uns, 
Or OA © m ® die jährliche Einlagssumme durch einen Beitrag von 20 °/, aus eigener Kasse 
ıch der Dienstzeit. zu unterstützen. 
ıhre im Geschäfte 8 2. 
‚iter so vertheilte: Wer sich bei dieser Kasse betheiligt, erhält ein Sparkassenheft, welches 
Niemandem als Versatz gegeben werden darf. 
N In dieses Heft werden eingetragen: 
rthurer Fabrik im a) Die Einlagen der Arbeiter; 
Reinerträgen des b) der Beitrag der Arbeitgeber, sowie allfällige Gratificationen ; 
1 durch Aushändi- c) der Zins ä 5°, vom jeweiligen Guthaben des Einlegers am Schlusse 
8 des vorkergegangenen Rechnungsjahres ; 
nit nicht unerheb- d) die Rückzahlungen, von denen diejenigen bei der Zinsberechnung 
ınen im Geschäfte in Abzug kommen, welche in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 
stellung richtete. gemacht wurden. 
9)
	        
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