Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

ZZ Bd 
Der jährliche Abschluss der Hefte erfolgt mit Ende December, 
als demjenigen Zeitpunkte, wo der Beitrag und der Zins der Arbeit- 
geber gutgeschrieben wird. 
$ 3. betre: 
Die Einlagen werden angenommen bei Fergung der Stücke und monat- Guthal 
lich ein Mal an einem der regelmässigen Zahltage der Winder. Die Grösse 996 fr 
einer Einlage, worauf der in $ 1 erwähnte Beitrag vergütet wird, ist auf Dar 
Fr. 1—5 festgesetzt; allfällige weitere Einlagen werden gegen Verzinsung Beitra 
von 5 °%, ebenfalls angenommen und auf Verlangen jederzeit wieder zurück- Fr. 
bezahlt. 60 Gr. 
. S 4 ; ; Zinsve 
Das Benutzungsrecht dieser Kasse beginnt mit dem Momente, wo der 
Arbeiter mehr als 10 Tage nach einander ohne Arbeit von seinen Arbeit- 
gebern verbleibt. Dem Arbeiter ist in diesem Falle überlassen, Franken 1, 
2, 3 für jede weitere Woche der Nichtbeschäftigung von seinem Guthaben 
zurückzuziehen, bis dasselbe erschöpft ist. 45 Rü 
$ 5. Gutha) 
Eine ausserordentliche Benutzung der Kasse kann bis auf die Hälfte x 
des Ersparten stattfinden in Fällen langdauernder Krankheit des Einlegers, . 
in Zeiten grosser Theurung der Lebensmittel und bei Verlobung zur Erleich- 
terung der Aussteuerkosten. 
Laut 
&6. verg 
Der Austritt oder die Entlassung eines Arbeiters hat die Rückzahlung Mit sr 
seines Sparkasse-Guthabens zur Folge, jedoch behalten sich die Arbeitgeber © 
vor, in den Fällen, wo der Austritt gegen ihren Willen, oder die Entlassung 
wegen fehlerhafter Arbeit oder ungebührlichen Benehmens stattfand, die Mit N: 
Rückzahlung erst in vier Monaten, vom Austritt oder Entlassungstage an 1te Gr 
gerechnet, eintreten zu lassen, und den letzten ihrer gutgeschriebenen Jahres- 2te 
beiträge zurückzubehalten. 
ST. 
Für vieljährige, treue und ausgezeichnete Dienstleistungen werden die 
Arbeitgeber es sich zur ängenehmen Pflicht machen, den betreffenden Arbeitern Ver! 
besondere Gratificationen in ihren Sparheften gutzuschreiben. 
S 8. 
Allfällige Veränderungen der vorstehenden Bestimmungen behalten sich: 
die Arbeitgeber unbeschränkt vor, ebenso das unbedingte Entscheidungsrecht kannt 
über allfällige Reclamationen der Arbeiter. in de 
Einen Einblick in die erfreulichen Resultate dieser ganzen 
Einrichtung gewährt der neueste den Arbeitern mitgetheilte gegel 
Rechnungsauszug vom Januar 1873, welcher folgende Angaben Appe 
enthält: sten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.