Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Eine Einlage von.50 Rp. per Woche in sieben Jahren circa 400 Fr.; 
in vierzehn Jahren circa 950 Fr. 
Eine Einlage von 1 Fr. per Woche in sieben Jahren circa 625 Fr. digen 
in vierzehn Jahren circa 1450 Fr. Dane 
Bei Sparsamkeit im Kleinen ist also Jedem die Möglichkeit geboten, welch! 
sich einen schönen Sparpfennig bei Seite zu legen. Fabril 
Herisau, im November 1871. ihren 
Steiger & Comp. A 
halter 
2. Der zweite seit 1869 in Wirksamkeit getretene Ver- 1 
such einer Gewinnbetheiligung der Arbeiter ist in den Woll- an ge 
fabriken von Fleckenstein-Schulthess gemacht worden. Die 
Statuten betreffend Gründung einer Sparkasse, Zusicherung von 
Gewinnantheilen und Pensionen für die Arbeiter in den Fabriken } 
von Fleckenstein-Schulthess in Wädensweil und Feldbach inhab 
(Kanton Zürich). selber 
8 1: rechn 
Der Fabrikinhaber trifft die nachstehenden Bestimmungen zu dem Zwecke, gewin 
die ökonomische Lage seiner Arbeiter zu verbessern und damit ihr körper- reicht 
liches und geistiges Wohl zu fördern. Er setzt in seine Arbeiter das Ver- 
trauen, dass sie die wohlwollende Absicht, die seinen Anordnungen zu 
Grunde liegt, anerkennen, denselben bereitwillig entgegenkommen und durch lauteı 
ihr Verhalten während der Anstellung zur Fortdauer des freundlichen Ein- der ( 
vernehmens zwischen Arbeitgeber und Arbeiter beitragen werden. treffe 
Sparkassa. begin 
8 2, erfolg 
Für die beiden Fabriken von Fleckenstein-Schulthess wird eine Spar- 
kassa gegründet. Zur Theilnahme an derselben sind sämmtliche Werk- 
meister und Arbeiter verpflichtet. diese 
$ 3. 
Die Sparkassaguthaben werden gebildet : Bedü 
a) aus den obligatorischen und freiwilligen Kinlagen der über 
Theilnehmer; ; 
b) aus verhältnissmässigen Beiträgen des Fabrikinhabers; Fr. 5 
c) aus Prämien, welche aus dem Geschäftsgewinn enthoben 
werden. 
S 4. wede 
Die obligatorische Einlage der Arbeiter beträgt 5 °/, des Lohnes, welche nehm 
an jedem Zahltage von diesem abgezogen und in die Sparkassa gelegt wird. 
S 5. 
Der Fabrikinhaber leistet einen Beitrag von 10°, der Einlagen, der frei- 
willigen jedoch nur bis auf den gleichen Betrag wie für die obligatorischen. walt 
md
	        
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