Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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ennen und 3. Wer nicht wenigstens zwei Jahre ununterbrochen bei uns in Arbeit 
steht, resp. seine vorzeitige Entlassung selbst verschuldet, oder wer 
ne Alam es an der nöthigen Arbeitsamkeit, Sorgfalt und Treue fehlen lässt, 
lie Erspar- . S 
verliert den Anspruch auf unsere Vergütung. 
'kasse De ‘4. Jedem Arbeiter steht frei, durch eigene Einlagen sein Guthaben zu 
der Fabri- vermehren. 
hren schon 5. Dasselbe wird von Stund an &ä 5°, verzinst und auf Verlangen ver- 
So hatte sichert. 
55. ein 6. Dieser Gutschein muss sowohl bei neuen Einschreibungen als bei 
x a. Rückzahlungen vorgewiesen werden. 
1. 75, ein | . EEE 
N Horze Liebe Arbeiter! Es wird Euerm Verständniss nicht entgehen, dass 
11T Pr . . . ben 
(= 
Ce Ihr Euer eignes Interesse gleich dem unsrigen fördert, wenn Ihr Euch alle 
116. 75, bestrebt und gegenseitig ermuntert, durch Sorgfalt, Pünktlichkeit und Rein- 
lichkeit in Behandlung der Maschinen die Reparatur- und Betriebskosten zu 
. . vermindern und durch fleissige und aufmerksame Verarbeitung des Stoffes 
etrifft eine das Quantum und die Qualität des Products zu erhöhen; denn davon hängt 
ıthal (Kan- wesentlich das Gelingen und ein günstiges Geschäftsresultat ab. Daneben 
" 1872 und soll es auch an uns nicht fehlen, auf dem gefahr- und sorgenvollen äussern 
© n Geschäftsgebiete des Ein- und Verkaufs unser Möglichstes zum gemeinsamen 
e 1200 Fr. Wohlergehen beizutragen. Möge Gott dazu Euch und uns im neuen Jahre 
eiter seiner seinen Segen geben und vor allem Unglück bewahren! 
ei einzelne Gebrüder Keller. Baumwollen-Spinnerei. 
us der An- GUTSCHEIN für N. N. 
rbeiter mit Datum. Soll. Haben. 
am Jahres- 
autet: 1872. Jan. | Einlage von Gebrüder Keller 
war 1872. 1873. Jan. '! 
; in unserer 
N Cu a Daaben Bei der Gewinnvertheilung vom Januar 1873 hat der Chef 
heil des Er- zu Bestimmung 3 angeordnet, dass der Gewinnantheil des ersten 
werden nach Jahres 1871 zurückgezogen werden kann, während der letzte Ge- 
g verfahren; winnantheil immer ein Jahr lang stehen bleiben muss. Es haben 
EN SEIICN jedoch bisher nur wenige Arbeiter von der Befugniss der Zurück- 
zn Hoch N ziehung Gebrauch gemacht. Einzelne Arbeiter haben von sich 
aus ihrem Guthaben noch Extraeinlagen hinzugefügt. 
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