Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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4. u. 5. Der vierte und fünfte Fall betrifft die Kammwoll- und 
spinnerei Chessex & Hössly in Schaffhausen und die Kammgarn- Ch: 
Spinnerei Lang & Weidlich ebendaselbst. Beide Fabriken sind in büc 
dem mit Wasserkräften reichlich versehenen und in neuester Zeit ant 
zu einer Fabrikstadt heranblühenden Schaffhausen besonders durch 
einen Breslauer Kaufmann, Herrn R. Schöller in Zürich, ins Leben ihr: 
gerufen worden, welcher in seinem Vertrage mit den Directoren hble: 
dieser Geschäfte die Gewinnbetheiligung der Arbeiter ausdrücklich cip: 
mit ausbedungen hat. — Ein Einblick in die betreffenden Ver- den 
träge, welche ein wirthschaftlich interessantes Verhältniss des auf 
Kapitalisten zu den Leitern einer Fabrik und zu den Arbeitern den 
zu ordnen suchen, ist uns nicht gestattet worden; man hat uns ges 
nur mitgetheilt, dass die ganze Idee der Arbeiterbetheiligung im 
Geschäfte dem Herrn R. Schöller ihre Entstehung und Ausführung spa 
verdanke. Gleichzeitig berichten uns die Herren Chessex & Hössly, dre 
dass den Arbeitern alljährlich ein bestimmter, immer constanter Ar! 
Procenttheil des Gewinns in erster Linie zurückgelegt werde. the 
Die Arbeiter können dazu nicht bestimmt das Recht beanspruchen, Fal 
weil sonst denselben alle Bücher zur Einsicht offen stehen müssten. wir 
Der Procenttheil wird nicht ganz unter die Arbeiter vertheilt. ZW: 
Eine gewisse Summe wird zurückbehalten, um im Fall von schlech- 
ten Jahren dennoch den Arbeitern etwas auszahlen zu können: 
Eine weitere Summe wird in eine Krankenunterstützungskasse 
gelegt, um Arbeiter, die ohne Verschulden längere Zeit nichts in 
verdienen können, einigermassen zu unterstützen und um in Un- 
glücksfällen die Entschädigung erhöhen zu können. Diese zweite Zu 
Summe ist nur ein kleiner Theil der Tantieme, weil in besonderen deı 
Unglücksfällen auch das Geschäft besonders mithilft. Der Rest ein 
des zu vertheilenden Gewinns wird jedem Arbeiter nach Verhält- Ue 
niss des im Jahre verdienten Lohnes in ein Sparbüchlein gut- Be 
geschrieben, dem Arbeiter aber freigestellt, den Betrag zu ent- Er 
nehmen oder das Büchlein als Grundlage für fernere Ersparnisse SC 
im Jahre anzusehen. Diese Art der Vertheilung soll den Arbeiter rn 
anspornen, seinen Gewinnantheil für Nothfälle zinslich anzulegen,
	        
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