EG
1) Die Former von freier Hand;
2) die Former mit Modellen;
3) die Modelleurs ;
4) die Dreher und Garnituren-Besorger ;
5) die Maler in vegetabilen Farben von freier Hand;
6) die Kupferdrucker;
7) die Ofeneinsetzer ;
8) die Brenner;
9) die Glasirer,
denen eine grosse Zahl als untergeordnete Hülfspersonen zur Seite
gestellt sind.
Das Meiste hängt von der Uebung und Fertigkeit eines
Arbeiters ab und daher kann die Löhnung der 6 ersten Klassen
nicht anders als eine per Stück berechnete sein, während die
sogenannten Handlanger im Taglohn stehen, der sich nach dem
Alter und den Dienstleistungen richtet.
Die Löhnung ist so gestellt, dass eine mässig lebende Person
sich anständig, einfach durchbringen kann und ein öfterer Wechsel
von Arbeitern vermieden wird.
Der Lohn wird je zu 14 Tagen ausbezahlt.
1 gutgeübter fleissiger Arbeiter kommt gegenwärtig auf Fr. 50 —52
1 geübter mittelfleissiger » » » » » 36—40
1 wenig geübter \ » » » » 28—30
für 12 Arbeitstage.
Taglöhne varliren von Fr. 1. 20 für weibliche oder jugend-
liche Arbeiter bis Fr. 3 per Tag, einzelne darüber.
In den letzten 10 Jahren haben die Arbeitslöhne eine Er-
höhung von 15—33 %, erlitten.
. Die kurze Zeit meines Wirkens hat mich gelehrt, dass es
eine sehr schwierige Sache ist, sich an gewisse Taxen überhaupt
strenge zu binden, wenn auch etwas Lockendes darin liegt, an
dem Satze festzuhalten: soviel kann ein fleissiger Arbeiter täglich
produciren, folglich bezahle ich so und so viel pr. Stück, so kommt
sein Taglohn auf die und die Summe. Denn ich habe leider zu