Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

EG 
1) Die Former von freier Hand; 
2) die Former mit Modellen; 
3) die Modelleurs ; 
4) die Dreher und Garnituren-Besorger ; 
5) die Maler in vegetabilen Farben von freier Hand; 
6) die Kupferdrucker; 
7) die Ofeneinsetzer ; 
8) die Brenner; 
9) die Glasirer, 
denen eine grosse Zahl als untergeordnete Hülfspersonen zur Seite 
gestellt sind. 
Das Meiste hängt von der Uebung und Fertigkeit eines 
Arbeiters ab und daher kann die Löhnung der 6 ersten Klassen 
nicht anders als eine per Stück berechnete sein, während die 
sogenannten Handlanger im Taglohn stehen, der sich nach dem 
Alter und den Dienstleistungen richtet. 
Die Löhnung ist so gestellt, dass eine mässig lebende Person 
sich anständig, einfach durchbringen kann und ein öfterer Wechsel 
von Arbeitern vermieden wird. 
Der Lohn wird je zu 14 Tagen ausbezahlt. 
1 gutgeübter fleissiger Arbeiter kommt gegenwärtig auf Fr. 50 —52 
1 geübter mittelfleissiger » » » » » 36—40 
1 wenig geübter \ » » » » 28—30 
für 12 Arbeitstage. 
Taglöhne varliren von Fr. 1. 20 für weibliche oder jugend- 
liche Arbeiter bis Fr. 3 per Tag, einzelne darüber. 
In den letzten 10 Jahren haben die Arbeitslöhne eine Er- 
höhung von 15—33 %, erlitten. 
. Die kurze Zeit meines Wirkens hat mich gelehrt, dass es 
eine sehr schwierige Sache ist, sich an gewisse Taxen überhaupt 
strenge zu binden, wenn auch etwas Lockendes darin liegt, an 
dem Satze festzuhalten: soviel kann ein fleissiger Arbeiter täglich 
produciren, folglich bezahle ich so und so viel pr. Stück, so kommt 
sein Taglohn auf die und die Summe. Denn ich habe leider zu
	        
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