Lange blieb diese Nur-Autobahn die einzige ihrer Art
in Deutschland, während einige andere Länder, an der
Spitze die Vereinigten Staaten, auf diesem Gebiete bald
bedeutendere Leistungen aufzuweisen hatten.
Die Nachkriegszeit wagte im Hinblick auf die enor-
men Kosten solcher Nur-Autostraßen zunächst keine
weiteren Maßnahmen dieser Art. Erst nach der Macht-
ergreifung durch den Nationalsozialismus wurde dem
Problem eine starke und heute für die ganze Welt vor-
bildliche Förderung zuteil. Am ı. Mai 1933 verkün-
dete der Führer den Plan eines großen Reichsauto-
bahnnetzes. Bereits am 27. Juni 1933 wurde eine
Gesellschaft »Reichsautobahnen« als Zweigunternehmen
der Deutschen Reichsbahngesellschaft gegründet, am
23. September 1933 erfolgte der erste Spatenstich für
den Bau einer Reichsautobahn auf der Strecke Frank-
furt—Darmstadt. Die gleiche Strecke konnte als erste
am 19. Mai 1935 dem Betrieb übergeben werden; als
zweite folgte am 29. Juni 1935 die Strecke München—
Holzkirchen. Zu Anfang 1936 waren 308 km Reichs-
autobahn im Betrieb, 1850 km im Bau, 1669 km für
den Bau freigegeben. Am ı. Juli 1938 waren bereits
2078 km in Benutzung, 1835 km im Bau, 6081 km zum
Bau freigegeben. Das neue Gesetz zur Neuregulierung
der Verhältnisse der Reichsautobahnen vom ı. Juni
1938 hat den Bau der Reichsautobahnen, die ursprüng-
lich von der Reichseisenbahn-Gesellschaft betreut wur-
den, zu einer rein staatlichen Angelegenheit gemacht.
Das Charakteristikum der neuen Reichsautobahnen
ist die einheitliche Ausführung, die überall zwei Fahr-
bahnen von je 7,5 m Breite nebeneinander vorsieht und
sie kreuzungslos über weite Strecken durchs Land lau-
fen läßt mit allerlei Ausläufern und Zubringern für die
Verbindung mit dem Verkehr der Städte und den
Landstraßen. Wie stark das Bedürfnis nach solchen
eignen Autostraßen geworden war, zeigte sich, als. am
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