3. Stromregulierungen dienen dem Verkehr
Die Benutzung von Dampfern nötigte alsbald auch
dazu, die Fluß-Fahrstraßen viel sorgsamer, als es früher
geschehen war, technisch zu überwachen und zu be-
treuen. Ehedem waren die Flüsse sich selbst überlassen,
und die Schiffer hatten sich nach allen Launen der Ge-
wässer und ihren wechselnden Fahrrinnen zu richten.
Der erheblich größere Tiefgang der Dampfer und der
wachsende Wert der Schiffe ließen nun den Wunsch
erwachen, auch die Flußwasserstraßen wie die Küsten-
gewässer so zuverlässig wie möglich zu gestalten.
Durch ständige Baggerungen sorgte man für Einhal-
tung einer garantierten Mindesttiefe; Schlammbarren,
Sandbänke mußten beseitigt und die Hauptströmung
dadurch immer an gleicher Stelle gehalten werden, daß
man Buhnen ins Wasser baute, die ein Hin- und Her-
pendeln der Strömung verhinderten. Auf solche Weise
sind bei allen wichtigeren Flüssen Stromregulierungen
votgenommen worden.
Wo diese nicht ausreichten, wurden zur Beschaffung
der nötigen Fahrwassertiefe und zur Verringerung
einer allzu heftigen Strömung Kanalisierungen im
Flußbett vorgenommen: Stauwehre wurden errichtet,
die einen Wasserstau von oft anschnlicher Länge be-
wirkten. In das Wehr wurden dann Schleusenkam-
mern eingebaut, die eine Hebung oder Senkung der
Schiffe aus der unteren in die obere Haltung oder um-
gekehrt ermöglichten. Wo auch dieser Ausweg nicht
möglich war, schuf man wohl einen künstlichen Seiten-
kanal zum Fluß, wobei dieser selbst als Schiffahrts-
straße völlig aufgegeben wurde. In Deutschland kennen
wir bisher solche Seitenkanäle nur an Flüssen mit unge-
nügendem Wasserstand; im Ausland aber sind damit viel-
fach auch große Stromschnellen und Wasserfälle um-
gangen worden, z. B. auf dem unteren St. Lorenzstrom.
84