Full text: Das Aufsteigen des Bürgertums und der Arbeiterklasse (3. Band, 1. Hälfte)

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Die Wohnungsgesetze von 1925. 
Die Arbeiterpartei ist nur wenige Monate am Ruder 
gewesen. Unter der konservativen Regierung, die ihr nach- 
folgte, sind 1925 zwei weitere Wohnungsgesetze erlassen 
worden, The Housing (Rural Workers) Act, 1925, der 
den Grafschaftsräten und Stadtgrafschaftsräten das Recht 
gibt, Gelder zu verausgaben oder mit Unterstützung der 
Regierung Anleihen aufzunehmen zur Verbesserung der 
‚ändlichen Wohnungen. Das Verbot, für menschliche Woh- 
nung ungeeignete Häuser zu vermieten, gilt fortan auch 
für landwirtschaftliche Distrikte. Die Ortsbehörden haben 
das Recht, schlechte Häuser wieder instand zu setzen und 
für unbewohnbar erklärte Häuser zu erwerben. 
Ein zweites Gesetz, The Housing Act 1925, hat alle 
für die Dauer bestimmten Vorschriften früherer Gesetze 
konsolidiert; nur für die nur für eine beschränkte Zeit er- 
lassenen Vorschriften kommen die 1923 und 1924 er- 
lassenen Gesetze noch in Betracht. Die Grundgedanken 
des heute für Wohnungen geltenden Rechts gehen aus der 
vorstehenden Darlegung hervor. Der Hauptgedanke ist: 
es darf aus der Armut kein Gewinn gezogen werden, 
indem man die Minderbemittelten in für menschliche Woh- 
nungen ungeeigneten Häusern Wohnung zu nehmen zwingt 
und ihnen dafür ungemessene Mieten abnimmt. Es ist im 
öffentlichen Interesse, daß alle Mitbürger gesunde und 
ihr gesittetes Leben nicht beeinträchtigende Wohnungen 
haben, und Gemeinde und Staat haben dafür Opfer zu 
bringen. Die Beiträge, welche Gemeinden und Staat nach 
dem Wheatly Act zu diesem Zwecke aufzubringen haben, 
betragen 1): 
für das Jahr 
Staatsaufwand Aufwand der Gemeinden 
P R 
1924 —25 278 000 
1925 —-26 1 072 000 
1926 —27 1.905 000 
1927—28 2823 500 
135 000 
521 000 
925 000 
| 371 000 
1) Richard Reiss a. a. O. 47.
	        
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